Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#21
28.08.2014, 09:31
JSanny hat geschrieben:Auch im Rahmen der Prüfung nach § 788 ZPO ist zur Vorsteuerabzugsberechtigung des Gläubigers wie im Kostenfestsetzungsverfahren vorzutragen, vgl. u.a. Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 788 Rn. 15.
Zitat aus dem Rechtspflegerforum.
§ 788 ZPO betrifft doch die Kostenfestsetzung der Zwangsvollstreckungskosten an sich, ist also auch ein Kostenfestsetzungsantrag.
Ich habe bisher auch nie einem PfÜb angegeben, ob der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt ist und es wurde bisher auch nie beanstandet.
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Soenny
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#23
28.08.2014, 09:41
Lese ich mir - wenn ich etwas mehr Zeit habe - mal durch. Danke für den Link
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MFausB
#24
28.08.2014, 15:47
JSanny hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat es - leider - auch bei Nachbesserung des Formulars nicht für nötig gehalten, dieses Kästchen in das Formular aufzunehmen, trotzdem mußt du diese Angaben machen. Beim Pfüb, wie auch beim KFA, ist diese Angabe zu machen.
Absolut. Dennoch fraglich, warum der Gesetzgeber das schon wieder verpennt hat. Naja..
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Ernie
#25
28.08.2014, 16:58
Tigerle hat geschrieben:Ich habe bisher auch nie einem PfÜb angegeben, ob der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt ist und es wurde bisher auch nie beanstandet.
Bei uns wurde mehrfach beanstandet, so dass wir der Einfachheithalber generell kurzen Vortrag zum Vorsteuerabzug halte. Was soll ich da wochenlang mit einem Rechtspfleger debattieren und nur unnötig Zeit verlieren? Ist ja eh nur ein Einzeiler.
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Tigerle
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#26
28.08.2014, 17:03
Ernie hat geschrieben:Tigerle hat geschrieben:Ich habe bisher auch nie einem PfÜb angegeben, ob der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt ist und es wurde bisher auch nie beanstandet.
Bei uns wurde mehrfach beanstandet, so dass wir der Einfachheithalber generell kurzen Vortrag zum Vorsteuerabzug halte. Was soll ich da wochenlang mit einem Rechtspfleger debattieren und nur unnötig Zeit verlieren? Ist ja eh nur ein Einzeiler.
Da hast Du wohl recht, dann werde ich mir das ab sofort angwöhnen, denn man weiß ja nie, ob ein Rechtspfleger mal den Arbeitsplatz wechselt und dann auch für meine PfÜb-Anträge zuständig ist.
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AliceImWunderland
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#27
02.09.2014, 10:53
DAS sehe ich etwas anders. Nur, weil ein Rechtspfleger etwas meint, ist es für mich noch lange nicht Gesetz. Und ich füge mich ungern den Launen der anderen. Wenn jeder so denken würde, gäbe es keine Grundsatzentscheidungen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.