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Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 19.01.2018, 09:53
von AliceImWunderland
mücki hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
Das funktioniert aber nur, wenn das komplette Objekt nur einen Eigentümer hat. Sonst kann man u.U. ne ganze Menge Leute abtelefonieren :pfeif
Das ist richtig, aber es ist immerhin ein Strohhalm, an den man sich klammern kann. Bei so großen Objekten ist es oft üblich, dass eine Hausverwaltung die Immobilie verwaltet. Da ist es dann schon einfacher, an Infos zu kommen.

Wie ich schon geschrieben habe: Mieter anrufen und fragen, wer der Eigentümer oder wer der Hausverwalter ist, ist einfacher, schneller und für Mandanten kostengünstiger, als Grundbuchauszüge einzuholen. Im Grundbuchauszug steht zwar der Name des Eigentümers, jedoch nicht seine Adresse oder Telefonnummer. Die muss dann auch noch ermittelt werden, was mit Kosten und Zeit verbunden ist.

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 19.01.2018, 10:24
von mücki
@AliceImWunderland

Guten Morgen,
da hast du prinzipiell recht, das kann man auch durchaus versuchen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man ja auch als WEG einen Verwalter braucht und machmal hat man ja auch Glück und das gesamte Objekt gehört nur einer Person oder eben auch direkt der HV. Mein post bezog sich auch auf den Vorschlag, einen GBA einzuholen.

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 19.01.2018, 16:36
von Juty
AliceImWunderland hat geschrieben:Das erste was ich in diesem eher aussichtslosem Fall machen würde und was für den Mandanten nichts kostet: im Internet schauen, wer sonst noch im Haus wohnt und eine Telefonnummer bekannt ist und diese Leute abtelefonieren. Wenn die nicht wissen, wo der Schuldner wohnt wegen der Lage der Wohnung, dann wissen die vielleicht (sollte man zumindest meinen) wem das Haus gehört oder wer es verwaltet. Dann könnte man bei dem Vermieter oder bei der Hausverwaltung fragen, wie die Lage der Wohnung ist. Vielleicht hast du Glück und bekommst eine Auskunft.

Ansonsten fällt mir noch eine Strafanzeige wegen ZV-Vereitelung ein. Da weiß ich aber nicht, ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Ich habe mich bisher noch nie damit beschäftigen müssen. Ich weiß nicht, ob man da über den § 111 OWiG irgendetwas ableiten könnte. Aber das sind jetzt nur Spekulationen meinerseits. :kopfkratz

... ich finde, deine Vorschläge führen zu weit, okay, im Internet suchen, ja, aber die Nachbarn abzutelefonieren, nee, das würde ich nicht machen. Das wäre m.E. Aufgabe des Mandanten. Wir sind doch keine Detektei...

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 22.01.2018, 08:29
von mücki
Juty hat geschrieben: ... ich finde, deine Vorschläge führen zu weit, okay, im Internet suchen, ja, aber die Nachbarn abzutelefonieren, nee, das würde ich nicht machen. Das wäre m.E. Aufgabe des Mandanten. Wir sind doch keine Detektei...
Das sicher nicht aber ich denke, man bekommt als Anwaltskanzlei eher eine telefonische Auskunft als wenn Herr oder Frau XY anruft. Unabhängig davon geht es doch eh nur darum, eine eventuelle Hausverwaltung in Erfahrung zu bringen, sodass es sicher nur einen oder zwei Anrufe kostet und dann eben noch einen mit der Hausverwaltung.

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 22.01.2018, 09:49
von AliceImWunderland
Juty hat geschrieben: ... ich finde, deine Vorschläge führen zu weit, okay, im Internet suchen, ja, aber die Nachbarn abzutelefonieren, nee, das würde ich nicht machen. Das wäre m.E. Aufgabe des Mandanten. Wir sind doch keine Detektei...
Ich persönlich bearbeite die ZV-Akten so, als ob es um mein eigenes Geld geht. Ich versuche, den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und für den Mandanten jedoch gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich zu halten. Klappt natürlich nicht immer, aber es ist stets mein Bemühen. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen. Wenn wir nur nach Schema F arbeiten würden (ZV, VA, Akte weglegen), dann hätten wir nicht so einen großen alten Mandantenstamm, der es zu schätzen weiß und immer wieder gerne zur uns kommt.

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 22.01.2018, 10:01
von icerose
AliceImWunderland hat geschrieben:
Juty hat geschrieben: ... ich finde, deine Vorschläge führen zu weit, okay, im Internet suchen, ja, aber die Nachbarn abzutelefonieren, nee, das würde ich nicht machen. Das wäre m.E. Aufgabe des Mandanten. Wir sind doch keine Detektei...
Ich persönlich bearbeite die ZV-Akten so, als ob es um mein eigenes Geld geht. Ich versuche, den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und für den Mandanten jedoch gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich zu halten. Klappt natürlich nicht immer, aber es ist stets mein Bemühen. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen. Wenn wir nur nach Schema F arbeiten würden (ZV, VA, Akte weglegen), dann hätten wir nicht so einen großen alten Mandantenstamm, der es zu schätzen weiß und immer wieder gerne zur uns kommt.
:good

so halte ich es mit meinem "Baby" (so hat Cheffe meine ZV getauft) auch. 8)

Re: Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Verfasst: 22.01.2018, 18:39
von tiko73
mücki hat geschrieben:
Juty hat geschrieben: ... ich finde, deine Vorschläge führen zu weit, okay, im Internet suchen, ja, aber die Nachbarn abzutelefonieren, nee, das würde ich nicht machen. Das wäre m.E. Aufgabe des Mandanten. Wir sind doch keine Detektei...
Das sicher nicht aber ich denke, man bekommt als Anwaltskanzlei eher eine telefonische Auskunft als wenn Herr oder Frau XY anruft. Unabhängig davon geht es doch eh nur darum, eine eventuelle Hausverwaltung in Erfahrung zu bringen, sodass es sicher nur einen oder zwei Anrufe kostet und dann eben noch einen mit der Hausverwaltung.
Es sei denn, man hat dann jemand wie mich am Telefon, dem das ganze suspekt vorkommt und der dann nix sagt.
Gut, war bei mir irgendein Immobilienbüro, das angeblich ein Angebot fürs Haus hätte und deshalb den Vermieter wissen wollte, aber ich hätte auch einer Kanzlei nix gesagt. Weiß ich, ob das wirklich ein Immobilienbüro oder ne Kanzlei ist? Das kann ich doch so auf die schnelle gar nicht prüfen.