Re: ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB
Verfasst: 08.05.2017, 14:18
diese Welt versteh einer.
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icerose hat geschrieben:: diese Welt versteh einer.
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
tatsächlich ja - nachdem ich vorher mit der Rechtspflegerin telefoniert und ihr erklärt hatte, wozu ich das brauche. Sie war superlieb.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Bei dir hatte das wohl mit dem klarstellenden Beschluss funktioniert??
deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.icerose hat geschrieben:deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen.
samsara hat geschrieben:Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.icerose hat geschrieben:deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen.
jaaaaa... Genausamsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt