Zwangssicherungshypothek eintragen?
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welche Rangstelle bist du denn? könntest Zwangsverwaltung oder -versteigerung beantragen
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sicher mit ordentlichen Beträgen. Dann vielleicht eher Zwangsverwaltung beantragen.Minimaus hat geschrieben:Vorab sind drei Grundschulden von Banken eingetragen...
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ja, sind ordentliche Beträge. Aber die letzte Eintragung ist aus 2013. Und die davor könnten ja eventuell schon getilgt sein?!
Grundschulden muss man ja nicht löschen lassen. Finds dann umso schwieriger, eine Maßnahme einzuleiten, wenn man nicht genau weiß, ob die noch Bestand haben
Grundschulden muss man ja nicht löschen lassen. Finds dann umso schwieriger, eine Maßnahme einzuleiten, wenn man nicht genau weiß, ob die noch Bestand haben
- paralegal6
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Meistens wollen die Banken die erste Rangstelle also wenn die ersten zwei bezahlt sind wären die vermutlich gelöscht worden und Nr. 3 läuft erst seit 3 Jahren, das ist ja eigentlich nicht viel getilgt. Logisch wäre es wenn Bank A von der 1. Rangstelle erneut Geld geliehen hätte und dann diese GS wieder “aktuell“ geworden wäre (etwas kompliziert formuliert) aber so sind es 3 verschiedene Banken?
- Soenny
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Guten Morgen
Ich hänge mich hier mal ran. Ich habe seit gefühlten 20 Jahren keine SiHyp eintragen lassen. Ich hab was im Kopf mit Zinsen, daß ich da nicht 5 Prozentpunkte über ..... eintragen lassen kann und daß ich einen Festzins nehmen muß oder gibt es das nicht mehr? Und was ich mit den bisher angefallenen Zinsen machen muß weiß ich auch nicht mehr
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Du musst die Zinsen nach oben begrenzen. Wir machen immer: "... 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz (höchstens jedoch 12 %)"Soenny hat geschrieben:Guten Morgen
Ich hänge mich hier mal ran. Ich habe seit gefühlten 20 Jahren keine SiHyp eintragen lassen. Ich hab was im Kopf mit Zinsen, daß ich da nicht 5 Prozentpunkte über ..... eintragen lassen kann und daß ich einen Festzins nehmen muß oder gibt es das nicht mehr? Und was ich mit den bisher angefallenen Zinsen machen muß weiß ich auch nicht mehr
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Sicher? ich dachte das wäre weggefallen
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auch Guten Morgenmrsgoalkeeper hat geschrieben:Du musst die Zinsen nach oben begrenzen. Wir machen immer: "... 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz (höchstens jedoch 12 %)"Soenny hat geschrieben:Guten Morgen
Ich hänge mich hier mal ran. Ich habe seit gefühlten 20 Jahren keine SiHyp eintragen lassen. Ich hab was im Kopf mit Zinsen, daß ich da nicht 5 Prozentpunkte über ..... eintragen lassen kann und daß ich einen Festzins nehmen muß oder gibt es das nicht mehr? Und was ich mit den bisher angefallenen Zinsen machen muß weiß ich auch nicht mehr
also ich mach das mit der Zinsbegrenzung ehrlich gestanden nicht (weil ich das gar nicht kenne ) - und hatte bisher auch keine Sorgen damit. Ich beantrage die SiHyp wegen "...XXX € zuzüglich Zinsen per heute in Höhe von XX € zuzüglich laufende Zinsen wie tituliert seit dem morgen..."
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