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Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 20.04.2017, 12:11
von StarsinEyes
:thx

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 20.04.2017, 13:21
von Anahid
Der Schuldner kann sein Geld hinzahlen lassen, wo der will. Da hat der Gläubiger keinen Einfluss drauf und strafbar ist da auch nix.

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 21.04.2017, 09:15
von StarsinEyes
Nur noch eine kleine Frage dazu... Wenn auf dem Konto der Ehefrau noch Rentenzahlungen an den Mann drauf sind, also noch nicht ausbezahlt wurden, die vor der Pfändung drauf kamen, sind dann schon mitgefpändet oder? Also die DS muss auch diese Beträge weiterleiten.

Kontoauszüge müssen von den letzten 3 Monaten vorgelegt werden, oder vertu ich mich da gerade?

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 21.04.2017, 09:20
von Anahid
Kontoauszüge müssen vorgelegt werden, wenn Du das gepfändet hast und ja, die Bezüge, die auf dem Konto zum Zeitpunkt der Pfändung sind, sind natürlich von der Pfändung umfasst.

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 22.04.2017, 17:34
von Geiselmann
Lässt ein Schuldner sein Arbeitseinkommen auf das Konto eines Dritten überweisen und unterlässt er es, ein (eigenes) P-Konto (§ 850k Abs. 1 ZPO) zu unterhalten, greifen die Schuldnerschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO nicht ein, wenn ein Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Dritten ergreift. Insbesondere ist § 850k ZPO weder direkt noch entsprechend anwendbar. In einem solchen Fall kann die Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner nicht als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB angesehen werden.
- BVerfG 29.5.15, 1 BvR 163/15 -

S.Geiselmann

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 24.04.2017, 10:21
von StarsinEyes
Vielen Dank für Eure Hilfe. Jetzt ist noch eine Frage offen, die ich völlig vergessen hatte. Muss die Drittschuldnerin nachweisen, dass sie z. B . die Beträge der letzten 3 Monate an den Schuldner weitergeleitet hat? Normal ja schon, oder nicht? Bloß wie soll sie das machen. Sie lässt sich ja nicht monatlich von ihrem Mann eine Quittung geben. Oder wird das hier brav nach Glauben gemacht, dass es schon stimmen wird was die Drittschuldnerin sagt?

Re: Kontoverleih - Pfüb

Verfasst: 24.04.2017, 15:58
von Anahid
Lässt sich z.T. überprüfen beim Vergleich der Einnahmen mit den Barabhebungen oder ob - in Deinem Fall - eine Überweisung auf das P-Konto in der Höhe der Einnahme erfolgt ist. Bei Barabhebungen reicht dann selbstverständlich eine Bestätigung des Schuldners. Hast Du beides nicht, muss die Drittschuldnerin zahlen, da ja dann das Geld des Schuldners noch auf dem Konto vorhanden sein "müsste". Müsste deswegen, weil es wahrscheinlich zur Zahlung von Miete etc. mit verbraucht wurde und ggf. das Konto der Drittschuldnerin ebenfalls kein Guthaben, zumindest nicht in Höhe der Bezüge des Schuldners, aufweist.