Kontopfändung
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Aber Drittschuldner ist dann für ein Teil der Konten die Bank und für die Konten bei denen der Schuldner nur der wirtschaftlich Berechtigte ist, der Kontoinhaber ?! Ausserdem pfände ich dann unterschiedliche Ansprüche: Einmal den Anspruch des Schuldners gegen den Kontoinhaber und einmal den Anspruch des Schuldners gegen seine Bank. Ziemliches Durcheinander..
- Liesel
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Korrekt. Man muss dann halt nur vermerken, welcher Anspruch zu welchem Drittschuldner gehört.Rechtsverdreher hat geschrieben:Aber Drittschuldner ist dann für ein Teil der Konten die Bank und für die Konten bei denen der Schuldner nur der wirtschaftlich Berechtigte ist, der Kontoinhaber ?!
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Ok. Mal schauen ob und wie ich das formuliert bekomme..
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Mir fällt grade ein, brauch ich nicht auch die Anschrift des Kontoinhabers der Drittschuldners ist ? Würde gern morgen nochmal auf die Sache zurückkommen.
Schönen Feierabend..
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Die Anschrift des Drittschuldners benötigst du. Ansonsten kann keine Zustellung erfolgen.Rechtsverdreher hat geschrieben:Mir fällt grade ein, brauch ich nicht auch die Anschrift des Kontoinhabers der Drittschuldners ist ?
Ebenfalls einen schönen Feierabend.
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Hallo Guten morgen, ich bin`s noch mal:
Wie kann ich die Anschrift des Drittschuldners ermitteln. Einfach bei der Bank fragen ? Drittschuldner ist ja hier der formale Kontoinhaber..
Grüsse
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Über die Bank wirst du hier nicht weiterkommen. Mir fällt hier nur die Vermögensauskunft ein.
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Ok. Und wenn die Vermögensauskunft nicht abgeben wird, geht nur noch der Weg über Haftbefehl die Vermögensauskunft zu erzwingen ?
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Ja.
Ich würde allerdings zunächst einen PfüB hinsichtlich der eigenen Konten des Schuldners beantragen und wenn der Titel wieder vorliegt, den Antrag auf Abgabe der VA stellen.
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Hab den Namen des formalen Kontoinhabers jetzt mal über das Telefonbuch suchen lassen und dort eine Anschrift ermittelt. Man könnte auch auf Verdacht pfänden. Der Nachname ist eher selten und nur einmal im Telefonbuch angegeben...