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Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 13:53
von Anahid
Eine andere Bezeichnung ist ganz schnell gefunden Maja:

1) Der Beklagte zahlt an die Klägerin ein restliches Gehalt in Höhe von 200,00 € brutto.

2) Der Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin über den unter 1) genannten Betrag eine ordentliche Gehaltsabrechnung zu erstellen.

Das wäre z.B. eine Möglichkeit für eine Titulierung und komplett vollstreckbar.

Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 13:57
von Riverside
So ähnlich ist das bei uns auch formuliert, aber würde sich ja auch die Frage nach der tatsächlichen Vollstreckung stellen?

Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 14:10
von Liesel
Wieso? Wenn der Beklagte keine Abrechnung erteilt, wird brutto vollstreckt.

Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 14:13
von Anahid
Ich kann bei der Formulierung auf zwei Arten vollstrecken. Ich kann den Bruttobetrag im Wege der ZV beitreiben und im Hinblick auf die Abrechnung kann ich nach § 887 ZPO vollstrecken.

Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 14:22
von Riverside
Das ist mir schon klar ... auch wenn ich mir die praktische Umsetzung bezüglich der Abrechnung nicht so ganz vorstellen kann :wink:

Re: ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung

Verfasst: 10.03.2014, 17:37
von Anahid
Was genau meinst Du? Noch keine Vollstreckung nach § 887 ZPO (Ersatzvornahme durch Dritten) gemacht?