Re: ZV Ordnungsgeld/Ordnungshaft
Verfasst: 20.09.2010, 17:30
Wenn Du einen Titel auf eine nichtvertretbare Handlung hast, was hast du dann für Möglichkeiten, denjenigen zur Vornahme seiner Handlung zu bekommen???
Es wird ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt. Wenn er sich auch weigert dieses zu bezahlen, muss das Zwangsgeld gegen ihn vollstreckt werden und dass kann wie eine normale Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung vorgenommen werden, nur dass nicht der Gläubiger Gelder vereinnahmen darf, sonder die Landesoberkasse.
Ein PfÜb kannst Du machen, um die Forderung durch eine Kontopfändung beizutreiben, sofern dir die Bankverbindung des Schuldners (desjenigen gegen den das Zwangsgeld vollstreckt werden muss) bekannt ist.
Soweit klar?
Es wird ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt. Wenn er sich auch weigert dieses zu bezahlen, muss das Zwangsgeld gegen ihn vollstreckt werden und dass kann wie eine normale Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung vorgenommen werden, nur dass nicht der Gläubiger Gelder vereinnahmen darf, sonder die Landesoberkasse.
Ein PfÜb kannst Du machen, um die Forderung durch eine Kontopfändung beizutreiben, sofern dir die Bankverbindung des Schuldners (desjenigen gegen den das Zwangsgeld vollstreckt werden muss) bekannt ist.
Soweit klar?