Forderungsanmeldung: Was alles anmelden?
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also wir schicken auch bei Forderunganmeldungen grundsätzlich nur Kopien der Titel und anderen Unterlagen raus... Originale schick ich nur, wenn diese extra vom Inso-Verwalter angefordert werden... was im übrigen hier selten passiert... (in den letzten 10 Jahren nur 1 mal)
- Schimmelmensch
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Also wir als Insolvenzverwalter nehmen alles, Kopien oder Originale, das ist uns eigentlich Wurst.
@ Schimmelpfennig:
Aber auch nur so lange, wie Dir Dein Insolvenzgericht diesbezüglich keine Vorgaben macht.
Aber auch nur so lange, wie Dir Dein Insolvenzgericht diesbezüglich keine Vorgaben macht.
Der BGH hat entschieden, dass eine Vorlage des Originaltitels nicht erforderlich ist, also kann auch kein "Insolvenzgericht das so mal eben so wollen".
In der Inso ist klar davon die Rede, das Ausfertigungen (also Kopien/Abschriften) bei der Anmeldung der Forderung vorzulegen sind, die die Forderung belegen.
In der Inso ist klar davon die Rede, das Ausfertigungen (also Kopien/Abschriften) bei der Anmeldung der Forderung vorzulegen sind, die die Forderung belegen.
@ Gina:
Wenn es unser Insolvenzgericht sagt, werden wir nicht diskutieren. Aber ich sehe ein, dass Du auch Recht, deshalb streite Du Dich mit dem Insolvenzgericht. Wir werden es nicht tun.
Wenn es unser Insolvenzgericht sagt, werden wir nicht diskutieren. Aber ich sehe ein, dass Du auch Recht, deshalb streite Du Dich mit dem Insolvenzgericht. Wir werden es nicht tun.
- Schimmelmensch
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@BabyBen:
Unsere Insolvenzgerichte wollen immer nur eine Kopie vom Titel und das eine, was Originale will, will diese auch nur, wenn sie beigefügt waren, und da die jetzt Platzmangel haben, wollen die nicht mal mehr die Anmeldungen haben. Also finde ich reichen Kopien völlig aus.
Unsere Insolvenzgerichte wollen immer nur eine Kopie vom Titel und das eine, was Originale will, will diese auch nur, wenn sie beigefügt waren, und da die jetzt Platzmangel haben, wollen die nicht mal mehr die Anmeldungen haben. Also finde ich reichen Kopien völlig aus.
@ Schimmelpfennig:
Einige unserer Insolvenzgerichte wollen immer die Originaltitel, vielleicht haben sie noch kein Platzproblem
Einige unserer Insolvenzgerichte wollen immer die Originaltitel, vielleicht haben sie noch kein Platzproblem
- rena
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Sorry, blöde Frage, aber ich bin mir unsicher:
Der Schuldner hat Mietrückstände, zwischenzeitlich können wir für unseren Mandanten die Forderung aus dem Mietvertrag zur Insolvenztabelle anmelden.
Darf ich hier auch unsere entstandene Geschäftsgebühr unter Kosten mit ansetzen??
Der Schuldner hat Mietrückstände, zwischenzeitlich können wir für unseren Mandanten die Forderung aus dem Mietvertrag zur Insolvenztabelle anmelden.
Darf ich hier auch unsere entstandene Geschäftsgebühr unter Kosten mit ansetzen??