Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lisa*
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 22.10.2008, 22:22

#11

24.10.2008, 09:29

Vielen lieben Dank für die Antwort - werd ich jetz gleich machen... =)
susannen aus s.

#12

24.10.2008, 09:42

@ Schnuffi: Du musst prüfen, wem das Konto gehört. Ich meine, wenn das Konto nur dem Ehemann gehört und die Ehefrau lässt ihr Gehalt darauf überweisen, dann ist das ihr eigenes Problem!!! Im übrigen: derartige Mandanten schicke ich immer sofort direkt zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts für Zwangsvollstreckung!!! Bis unsere Anträge bearbeitet werden, sind die Schuldner in solchen Fällen verhungert. Wenn der zuständige Rechtspfleger die Schuldner direkt bei sich sitzen hat, entscheidet er sich hier für den richtigen Antrag und der ergeht sofort und nicht erst nach 2-wöchiger Bearbeitungszeit. Die Banken reagieren nämlich auf irgend welche Anschreiben von Schuldnervertretern eher selten!!!
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