Forderungsanmeldung im Inso-Verfahren nach Frist

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mahnwesen
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#11

22.10.2008, 11:14

Wie sieht es denn aus, wenn der Insolvenzverwalter erst NACH Ablauf der Anmeldungsfrist die Gläubiger über das Insolvenzverfahren informiert? So einen Fall habe ich hier gerade. Freundlicherweise weist er auch gleich darauf hin, daß 15 € Gebühren anfallen... :?
Stern
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#12

22.10.2008, 15:11

Hi,

sieht dann leider so aus, das der Treuhänder erst jetzt von euch erfahren hat.

Die 15 € werden fällig, da das Gericht ja die Forderung prüfen muss.


Der Treuhänder wird wie das Gericht sagen, ihr hättet euch im Internet über die eröffneten Verfahren, und Fristen erkundigen können.
Mahnwesen
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#13

23.10.2008, 08:51

Ja, das ist immer ne prima Ausrede...

Im März haben wir den Gerichtsvollzieher zum Schuldner geschickt. Im Mai ist dann das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Da hat der Schuldner aber ein verdammt schlechtes Gedächtnis, wenn er nach zwei Monaten schon wieder seine Schulden bei uns vergessen hat... *grmpf*
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