Ganz dumme Frage...Schuldner verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saskia_Alice
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#1

28.06.2010, 12:22

Hallo,
ich glaube, meine Frage ist ziemlich dämlich, aber ich weiß es schlicht und ergreifend nicht.
Der GV hat mir die ZV-Unterlagen zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Schuldnerin unbekannt verzogen sei. Erste Amtshandlung war natürlich eine EMA-Anfrage. Neue Adresse liegt nun vor.
Muss ich einen komplett neuen Auftrag machen oder reicht es, wenn ich dem GV die Unterlagen mit der neuen Anschrift zurückschicke mit der Aufforderung, die ZV weiter zu betreiben (für den Fall, dass er noch weiter zuständig ist)?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
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Smilie
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#2

28.06.2010, 12:23

Kommt immer drauf an, ob der GVZ für die neue Anschrift auch noch zuständig ist. Das kann man am bestern bei der Verteilstelle beim AG erfragen.

Wenn ja, die Unterlagen zusammen mit der EMA an den GVZ schicken und sagen, dass er die Vollstreckung dort fortsetzen soll.

Wenn nicht, einen Auftrag an den GVZ schicken, der für die neue Anschrift zuständig ist.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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sternchen1981
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#3

28.06.2010, 12:25

Hi,

Du musst einen komplett neuen Antrag machen. (Es könnte ja auch möglich sein, dass nicht mehr der gleiche GV für die neue Adresse zuständig ist)
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Lämmchen
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#4

28.06.2010, 12:26

Ich schließe mich Smilie an.

In der Praxis handhabe ich das allerdings so, dass ich einen komplett neuen ZV-Auftrag mache. Eh ich bei der GV-Verteilerstelle jemanden erreicht habe, um zu erfragen, wer da zuständig ist, habe ich den Auftrag auch fertig.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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sunny84
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#5

28.06.2010, 12:27

:zustimm

Aber Achtung: Für den neuen Auftrag bekommst du in diesem Fall keine neue Gebühr.
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Saskia_Alice
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#6

06.07.2010, 09:00

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
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