Schulder gestorben, und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dinchen811
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#1

01.06.2010, 17:06

Hallo meine Lieben,

stehe mal wieder vor einem mittelschweren Problem. :roll: Wir hatten eine Mandantin, die unsere Kostennote (ca. 7.400,00 €) nicht beglichen hat. Dann habe ich erfolgreich einen Titel erwirkt und den ins Grundbuch ihres Hauses aufmerken lassen.

Sie vereinbarte eine Ratenzahlungsvereinbarung a 200,00 € im Monat. Die letzte beiden Monate keine Zahlung und Brief kam zurück. Daher erneute Ema und nun die Mitteilung, Schuldnerin ist gestorben :!:

Wie erfahre ich denn nun, wer Erbe ist oder wie kann ich an mein Geld kommen? Hab so einen Fall noch nie gehabt.

:thx für Eure Hilfe.
cosmicmoon
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#2

01.06.2010, 17:20

In dem Du beim Nachlassgericht (AG am Wohnort der Verstorbenen) Dein berechtigtes Interesse glaubhaft machst und um Mitteilung der Erben bittest und gleich eine Abschrift eines eventuell vorhandenen Erbschein bittest :-)
dinchen811
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#3

01.06.2010, 17:23

Ich bekomme eine abschrift des erbscheins? Das wäre ja cool. Und wenn die erben ausschlagen?

Aber das Haus muss ja irgendwann mal verwertet werden, oder? Dann bekomm ich doch auf jeden fall mein Geld. Oder bin ich da auf dem Holzweg :oops:
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gabrielle
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#4

01.06.2010, 18:08

sollten wider Erwarten die Erben die Erbschaft ausschlagen, kannst du immer noch eine Nachlasspflegschaft beantragen, sofern diese nicht von Amts wegen eingerichtet wird.
aculita
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#5

02.06.2010, 12:34

hat bislang immer super geklappt und unser AG war echt hilfreich und nett!

:motz und plötzlich ist da scheinbar so eine Neue am Ruder und schmeißt alles um!

Plötzlich will sie eine Titelkopie, obwohl bislang die Versicherung gereicht hat, daß es nur der Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche dient - und sie will 10 € für die Auskunft "da gibt es Erben" :shock: von jetzt auf gleich kostet es Geld ...

oder waren die anderen einfach immer nur zu nett und haben es unter den Tisch fallen lassen?

Hatte gerade mit ihr tel und finde es nur merkwürdig...

--------

edit:
Wenn es heißt, "keine Nachlaßvorgänge vorhanden" heißt das dann, daß keine Erben da sind oder nur, daß das Gericht nicht eingeschaltet wurde?
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Spkie
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#6

17.06.2010, 08:19

^^keine Nachlassvorgänge vorhanden, heißt eigentlich nur, dass das Gericht noch nciht eingeschaltzet worden ist....
wennkeine Erben vorhanden sind, teilen die das dann schon mit....
aber eine Pflegschaft wird ja nur angeorndet, wenn auch entsprechende Mittel vorhanden sind...
wenn alle ausschlagen wird kaum was bei herauskommen, zwar erbt dann der Fiskus aber ob du von dort was bekommst ist die zweite Sache..meist haben die Erblasser genug Schulden die bevorzugt bezahlt werden....
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