Vollstreckung in nicht valutierenden Teil der Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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darksky
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#1

07.04.2010, 12:54

Hallo, habe hier eine ganz schöne Vollstreckungssache.
Meine Schuldnerin hat quasi nichts außer ein Grundstück, welches mit einer Grundschuld belastet ist. Sie hat bereits eV abgegeben.
Jetzt meinte mein Kollegin, sie hätte mal gehört, das man in den nicht mehr valutierenden Teil einer Grundschuld vollstrecken könne. Das hat von uns allerdings nie jemand gemacht.... Hat da jemand nen Muster für? Bringt das überhaupt etwas? Andere Ideen? Es geht um insgesamt 239,- €!
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
Ernie

#2

07.04.2010, 13:30

Pfändung der Rückgewährsansprüche / Eigentümergrundschuld
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darksky
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#3

08.04.2010, 15:04

:bahnhof
Könntest du etwas ausführlicher sein?

Sonst noch ideen?
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
fozzybaer
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#4

08.04.2010, 15:25

Hier hätte ich einen Text für den PfÜB:

"gepfändet wird
a)der Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der für die Drittschuldnerin zu ??.) in Abteilung III lfd. Nr. ?? des beim Amtsgericht ?? geführten Grundbuches - Wohnungs?? - von ?? Blatt ??, eingetragenen brieflosen Grundschuld, lautend auf DM ?? nebst ?? % Zinsen jährlich, soweit Grundschuld die Forderung der Drittschuldnerin zu ??.) übersteigt, zu deren Sicherung sie bestellt bzw. an die Drittschuldnerin zu ??.) abgetreten wurde und soweit die genannte Grundschuld valutiert ist, der künftige Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr durch Rückübertragung der Grundschuld bzw. Verzicht auf die in der Höhe der jeweiligen vom Schuldner oder zu seinen Gunsten geleisteten Zahlungen;

b) der Anspruch des Schuldners gegen die Drittschuldnerin zu ??.) auf Abrechnung der Forderung, zu deren Sicherung die unter a) genannte Grundschuld bestellt bzw. abgetreten wurde;

c) der gegenwärtige und künftige Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs in Höhe der jeweils geleisteten Zahlungen;

d) der Anspruch auf Teilgrundschulden, die durch Rückübertragung bzw. Verzicht auf sie entstanden sind bzw. zukünftig entstehen werden;

e)der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Erlöses der unter a) genannten Grundschuld, soweit er die Ansprüche der Drittschuldnerin zu ??.), für die die Grundschuld bestellt bzw. an die Drittschuldnerin zu ??.) abgetreten wurden, übersteigt"

Hoffe, dass Dir dies weiterhilft :D
Liebe Grüße
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darksky
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#5

13.04.2010, 12:25

Habe grad den GB Auszug nochmal geprüft. zwangsversteigerungsvermerk von 2008. Ergeben sich da neue möglichkeiten oder sollte ich die Sache im Kosteninteresse abschreiben?
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
fozzybaer
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#6

13.04.2010, 13:45

Im Verhältnis zum Aufwand ist es wirklich eine sehr geringe Forderung. Eventuell würde ich beim Zwangsversteigerungsgericht nach dem Stand des Verfahrens nachfragen.
Liebe Grüße
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