ZV
Ein reiner Verhaftungsauftrag wird selten durchgeführt; meist versuchen die GV´s zu pfänden, auch wenn kein solcher Auftrag erteilt wurde.
Eine vorhergehende Pfändung ohne entsprechenden Auftrag muß zumindest teilweise erfolgreich sein, d.h. forderungsmindernd, wenn der GV dafür Kosten erheben will. Für eine fruchtlose Pfändung ohne Auftrag darf er keine Kosten erheben.
GV die reine Verhaftungsaufträge nicht durchführen kenne ich nicht. Sie würden auch absolut falsch handeln und dies hat dann dienstaufsichtliche Konsequenzen.
GV die reine Verhaftungsaufträge nicht durchführen kenne ich nicht. Sie würden auch absolut falsch handeln und dies hat dann dienstaufsichtliche Konsequenzen.