Drittschuldner erkennt Forderung nicht an

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Herthamaus
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#1

11.03.2010, 14:15

Hallo zusammen... Ich hab hier folgendes Problem:

Ich habe bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Mietkaution und etwaigen Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen beantragt.

Die Drittschuldnerin gibt nun folgende Erklärung ab:

"Wir erkennen die Forderung nicht an. Die Kaution wurde für das laufende Mietverhältnis gezahlt und ist, da das Mietverhältnis ungekündigt fortbesteht, noch nicht fällig. Ferner bestehen derzeit unsererseits ebenso Forderungen gegen die Schuldner. Wir sehen daher die Pfändung als gegenstandslos an."

Dass die Kaution noch nicht fällig ist, ist mir auch klar. Aber was ist denn mit den etwaigen Guthaben aus BK/HK??? Eine Bank erkennt ja auch an, obwohl kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist...

Was kann ich denn jetzt hier machen? Die können doch nicht einfach schreiben, wir erkennen die Forderung nicht an, nur weil die Kaution noch nicht fällig ist und eigene Forderungen gegenüber dem Mieter haben...
Anke81
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#2

11.03.2010, 14:22

Hallo Herthamaus,

der Vermieter darf mE bei Beendigung des Mietverhältnisses erst seine Forderungen gegenüber dem Mieter/Schuldner befriedigen. Erst ein nach dieser Abrechnung evtl. verbleibendes Guthaben wäre sodann pfändbar. Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass es bis dahin ja erst einmal eine vorsorgliche Pfändung ist und ferner darum bitten, die Forderung anzuerkennen.

Viele Grüße
Anke
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gabrielle
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#3

11.03.2010, 14:40

ist in deinem Pfüb auch aufgenommen, dass du das Gutahben aus Nebenkostenabrechnungen auch pfändest? oder nur die Kaution?
Herthamaus
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#4

11.03.2010, 15:45

auch Guthaben aus fälliger und fällig werdender BK/HK... Hatte hier in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass viele Gerichte da Probleme machen, bei mir lief aber alles ohne Probleme...
Herthamaus
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#5

11.03.2010, 15:46

Achja... und das Sparbuch, auf dem die Mietkaution angelegt wurde, muss die Drittschuldnerin auch herausgeben... Hab ich ja voll vergessen :oops:
Herthamaus
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#6

15.03.2010, 16:51

Wenn die Drittschuldnerin eigene Forderungen gegenüber dem Schuldner hat, kann ich dann die Herausgabe des Sparbuchs überhaupt geltend machen? Aber dann wohl auch erst nach Beendigung des Mietsverhältnisses, oder??? Und was ist dann mit den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen? Kann ich denn hier Einsicht verlangen? Oder muss ich mich auf das verlassen, was die Drittschuldnerin mir mitteilt?

Habe leider noch nie solch eine Pfändung durchgeführt...

Wäre euch für Ideen und Anregungen sehr dankbar!
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#7

15.03.2010, 17:08

Ich denke schon, dass die Vermieterin dem Grunde nach anerkennen müsste, wenn denn euer Schuldner mit ihr einen Mietvertrag hat.

Ob die Vermieterin eigene Forderungen gegen euren Schuldner hat oder sich in den BK-Abrechnungen keine Guthaben ergeben, ist doch dann ein anderes Paar Schuhe.
Es grüßt

die Schlappe
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Herthamaus
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#8

28.06.2010, 11:15

Ich muss die Sache hier noch einmal aufgreifen... So wie Anke81 mir geraten hatte, hatte ich die Drittschuldnerin noch einmal angeschrieben und aufgefordert, die Pfändung anzuerkennen. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass auch fällig werdende Guthaben aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen gepfändet worden sind. Die Drittschuldnerin hat bis heute nicht geantwortet oder sonst irgendwie reagiert.

Hab ich denn irgendeine Möglichkeit, dass die endlich anerkennen? Bin ich berechtigt, die Herausgabe der letzten BK/HK-Abrechnung zu verlangen? Notfalls müßte es doch auch möglich sein, gerichtlich irgendetwas gegen die Drittschuldnerin unternehmen zu können, oder???

Ich weiß echt nicht, was ich hier machen kann... :cry:
Ernie

#9

28.06.2010, 11:21

Hast Du bereits versucht, telefonisch Kontakt zu dem Vermieter aufzunehmen?
jenniver
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#10

28.06.2010, 11:21

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Bin ich berechtigt, die Herausgabe der letzten BK/HK-Abrechnung zu verlangen? 
Wenn du es mitgepfändet hast, hast du m.E. einen Anspruch nach § 836 III ZPO, so dass der GV die Abrechnungen von dem Schuldner verlangen kann.
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