VU und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoJessy
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#11

10.12.2009, 16:06

GabiP. hat geschrieben:Wieso brauchen VZV länger? Ich geb die dem GV meiner Wahl zur Zustellung, somit ist das Teil spätstens 3 Tage nach Antrag beimGläubiger. Macht schon Sinn, wenn wie jetzt ab und an noch Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder sonstwas bezahlt wird und auf dem Konto landet.

Pfübs dauern bei uns teilweise immer noch Wochen, da muss man schon hinterher sein, dass das VZV nicht verfällt (trotz übermächtig großem Hinweis!).
Ja, frag mich nicht. Kann sein, dass es heute wieder anders ist, wir haben irgendwann aufgehört, weil die alle so langsam waren, bzw. das Gericht dann mit dem Pfüb schneller durch war, als wir den Zustellungsnachweis vom Gerichtsvollzieher hatten :shock:
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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Herthamaus
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#12

18.12.2009, 10:26

Dazu hab ich auch gleich mal eine Frage: Wir haben Einspruch eingelegt gegen ein VU, die Gegenseite jedoch betreibt die ZV und hat ein vorläufiges Zahlungsverbot an den Arbeitgeber zugestellt. Was kann ich denn dagegen machen?
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