Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2009, 13:57

#1

20.10.2009, 14:08

Hallo

Also ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet, weil ich ein Problem mit einem Schuldner habe und mein Chef leider keine Ahnung von ZV hat...

Mein Problem und meine Frage/n

Der Schuldner weicht dem GV schon 3 mal aus anhand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen um die EV abzugeben (Ich muss dazu sagen dass der GV sich 4 Monate zeit gelassen hat um uns das mitzuteilen). Mitlerweile habe ich einen Haftbefehl. Allerdings habe ich erfahren dass er wohl eine Eigentumswohnung besitzt und die Kontonummer von ihm habe ich auch..

Was soll ich jetzt als erstes machen?

Anhand von früheren Schreiben der gegnerischen Anwälten hat er noch mehrere Gläubiger...

Soll ich einen Grundbuchauszug einholen? nur wo mache ich das und was soll da drin stehen?

Wäre toll wenn ihr mir helft...

LG
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#2

20.10.2009, 14:11

Wenn du die Kontoverbindung hast, dann mach doch erstmal einen PfÜB, wenn der vor der EV eh wegrennt und das immer wieder aufs Neue, ist das die beste Variante. Du könntest dich sodann auch noch ins Grundbuch eintragen lassen, sprich eine Zwangssicherungshypothek, anschließend bekommst du auch einen Grundbuchauszug.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#3

20.10.2009, 14:13

Den Grundbuchauszug bekommst du beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, wo sich die Eigentumswohnung befindet. Eventuell ist ja schon ein anderer Gläubiger eingetragen. Du kannst feststellen, ob er wirklich die Eigentumswohnung besitzt.

Allerdings würde ich so schnell wie möglich erst mal eine Kontenpfändung beantragen und VZV rausschicken.
Aime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2009, 13:57

#4

20.10.2009, 14:13

Hallo.
Ich habe noch nie eine Zwangssicherungshypothek gemacht wo mache ich das und was muss drin stehen?

LG
Aime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2009, 13:57

#5

20.10.2009, 14:16

Und wenn er Pansionär ist, kann ich an das Geld auch nur über die Bank oder über die Deutsche Rentenversicherung?

LG
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#6

20.10.2009, 14:18

Muster Zwangssicherungshypothek die beim Grundbuchamt des Bezirkes eingereicht wird, in welchem sich der Grundbesitz befindet.

In der Zwangsvollstreckungssache

<ZVMandant>

- Gläubiger -

gegen

<ZVGegner>

- Schuldner -

kann der Gläubiger aufgrund des <ZVTitel> von dem Schuldner beanspruchen:

1. Hauptforderung(en) EUR<ZVHf>
2. Nebenforderung(en) EUR<ZVNf>
3. Zinsen aus Forderungen EUR<ZVZins>
4. Kosten des Verfahrens / festgesetzte Prozesskosten EUR<ZVverzKo>
5. Zinsen aus diesen Kosten EUR<ZVKoZins>
6. Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung EUR<ZVKosten>
EUR<ZVSumme1>
abzüglich bisher gezahlter EUR<ZVGezahlt>
Zwischensumme EUR<ZVSumme2>
<ZVaSchu>
7. <ZVGebBez> <ZVGebsatz> EUR<ZVRaGeb>
8. <ZVAuslBez> EUR<ZVPostGeb>
9. <ZVMwstBez> EUR<ZVUmSt>
<ZVGebSumBez> EUR<ZVGebSum>
<ZVaSum>
Gerichtskosten EUR<ZVGerKost>
Gesamtbetrag EUR<ZVSumme3>

<ZVwZin>


Namens und im Auftrag des Gläubigers beantrage ich,

wegen dieser Ansprüche eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück des Schuldners in ?? Fl. ??, FlSt. Nr. ??, eingetragen im Grundbuch von ?? Blatt ??, einzutragen.

Die Vollstreckungsunterlagen nebst dem vollstreckbaren Titel bitte ich anschließend zurück.



Rechtsanwalt
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Aime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2009, 13:57

#7

20.10.2009, 14:23

Das ist echt nett von dir danke...

Das hilft mir fast weiter.. ich habe nur Flur Stück nummer nicht weil ich nur von unserer Mandantin weiss das es seine ETWohnung ist.. habe nur die Andresse von ihm was mache ich jetzt?

Sorry für die vielen Fragen :? :? :? :?
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#8

20.10.2009, 14:25

wenn du die Adresse hast, frag ganz formlos aber schriftlich beim zuständigen Amtsgericht nach, ob der Schuldner dort im Amtsgerichtsbezirk Eigentum hat. Das klappt bei uns immer ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#9

20.10.2009, 14:28

nee halt, das machen wir immer beim Katasteramt z.B. des betreffenden Landkreises, sorry

bitte i.Ü. dein Auskunftsinteresse glaubhaft machen, bei uns reicht ne Abschrift des Titels aus.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Aime
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2009, 13:57

#10

20.10.2009, 14:29

okey... also mit dem kanzleibogen und so in der richtung:

dürfen wir höflich um Auskunft bitten ob sich in Ihrem Bezik in der Str. YX hausnummer XY Herr XY im Eigentum einer Wohnung befindet. dies schick ich zum Grundbuchamt des zuständigen AG...
Antworten