2 Schuldner, kann man für jeden einen Extratitel bekommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReNoSchnuffel81
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#1

17.09.2009, 09:11

da wir gerne gleichzeitig vollstrecken wollen aber die Schuldner unterschiedliche Wohnsitze haben. Wenn ja, wo finde ich das? §§?

Vielen Dank
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Gretchen
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#2

17.09.2009, 09:17

Ich weiß jetzt keinen § aber generell bekommst du doch sowie für jeden einen Extratitel, oder nicht?

Wenn ich einen Mahnbescheid gegen Gesamtschuldner mach, krieg ich immer einen Titel für jeden Schuldner!
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
Goldlöckchen

#3

17.09.2009, 09:23

Wenn es aber ein Urteil des Streitgerichts ist, hat sie nur einen Titel.

Schau mal in § 733 ZPO, am besten in nen Kommentar.

LG Rapunzel
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romex
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#4

17.09.2009, 09:27

Nee Gretchen, dass ist nur im Mahnverfahren so!!! Wenn Du zwei Beklagte hast, kriegst Du auch nur einen Titel, in dem zwei Beklagte stehen!!!

Ich kann Dir, ReNo-Schnuffel, aber nicht weiter helfen! Ich hab keine Ahnung! Wir vollstrecken immer nur gegen einen!
Liebe Grüße,
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ReNoJessy
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#5

17.09.2009, 10:58

Wir hatten da mal was und haben irgendwas unter Bezugnahme gemacht, aber ich weiß grad nicht mehr genau wie ich das gemacht hab oO Ich denk nochmal drüber nach, vllt. fällt mirs wieder ein.
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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Gretchen
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#6

17.09.2009, 11:13

Hey romex!

hm, stimmt du hast voll Recht! hab grad meinen Beitrag nochmal gelesen, da war ich wohl noch nicht ganz wach im Kopf!!

:oops:
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
Mops
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#7

17.09.2009, 11:23

733 ZPO (siehe Zöller, 26. Aufl. RN 8)
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#8

17.09.2009, 11:40

Einfach beim Gericht, das das Urteil erlassen hat, eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantragen und begründen, dass bei zwei Beklagten an zwei verschiedenen Wohnsitzen vollstreckt werden soll.

Das ist auch nötig, wenn einer der Beklagten mal in die Insolvenz gehen sollte. Dann muss auch ein zweiter Titel da sein, damit gegen den anderen noch weiter vollstreckt werden kann.
Mops
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#9

17.09.2009, 11:54

Das ist auch nötig, wenn einer der Beklagten mal in die Insolvenz gehen sollte
Wieso? Bei der Anmeldung der Insolvenzforderung muss Titel nicht im Original beigefügt werden.
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romex
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#10

17.09.2009, 12:15

Das ist auch nötig, wenn einer der Beklagten mal in die Insolvenz gehen sollte.
Verstehe ich auch nicht!!! Warum braucht man dann einen 2. Titel???
Liebe Grüße,
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