Drittschuldner im Insoverfahren / Unterhaltspfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gofi
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#1

24.07.2009, 23:14

Hallo Ihr Lieben! Brauche mal bitte wieder Eure Meinungen betreffend folgendem Sachverhalt:

Unser Schuldner hat aufgrund Urteil regelmäßig – zuletzt 5/09 - titulierten Unterhalt gezahlt.

Bezüglich des Unterhaltsrückstandes brachte der beantragte Unterhaltspfüb nunmehr folgendes Ergebnis: Auf der Zustellurkunde ist vom GVZ vermerkt: Der Drittschuldner (der Arbeitgeber unseres Schuldners) befindet sich seit 2007 selbst in der Insolvenz. Name und Adresse des Insolvenzverwalters.

1. Sehe ich es richtig, dass ich den Insolvenzverwalter jetzt anschreibe, diesem unseren Pfüb überreiche und frage wie es im Hinblick auf § 113 InsO um das Arbeitsverhältnis unseres Schuldners bestellt ist. (Ist unser Schuldner überhaupt noch dort beschäftigt oder ist das Arbeitsverhältnis bereits durch den Verwalter gekündigt?) :?:

2. Da wir davon ausgehen, dass unser Schuldner dort immer noch beschäftigt ist, müssten doch die von uns mit Unterhaltspfüb gepfändeten Entgeltansprüche des Arbeitnehmers (unseres Schuldners) unter Abs. 1 Nr. 2 InsO des § 55, 1. Alt. – sonstige Masseverbindlickeiten – fallen und Berücksichtigung finden, oder :?:

Danke schon mal für Eure Antworten.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gina

#2

25.07.2009, 07:30

Der PFÜB bewirkt nur, dass vom DS laufender Unterhalt weiterhin aus dem Arbeitseinkommen zu zahlen ist. Rückstände vor Eröffnung sind Insolvenzforderungen und daher anzumelden.

Da ihr aber laufenden Unterhalt und offenbar auch Unterhalt nach Eröffnung pfändet, läuft bei euch der PfÜB ganz normal durch. Ihr kommt lediglich an den Teil, der nach § 850 c ZPO an den Verwalter zur Gläubiger- und Kostenbefriedigung abgetreten ist, nicht ran. In den nach § 850 d ZPO pfändbaren Teil schon.

Der Verwalter hat nix damit zu tun. Allerdings ist der Schuldner verpflichtet, keine neuen Verbindlichkeiten einzugehen, das sollte ihm nochmal deutlich gemacht werden.
BabyBen

#3

25.07.2009, 20:20

@ Gina:

Falscher Platz, der Drittschuldner, nicht der Schuldner ist insolvent.

@ Gofi:

Frag einfach mal telefonisch beim Insolvenzverwalter nach, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Falls dies der Fall ist, was nicht so häufig passiert, und der Schuldner auch noch dort arbeitet, wird er der Pfändung ohne Probleme nachkommen.
Gofi
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#4

28.07.2009, 20:06

:thx

Ja, ja: Jetzt sind nicht nur unsere Schuldner insolvent, sondern auch schon die Drittschuldner :roll:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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