Lohnpfändungstabelle § 850 c ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DiaPhi
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#1

16.06.2009, 10:30

Wenn der Schuldner, mit dem ich die außergerichtliche Schuldenbereinigung versuche, rund 1.900,00 € netto verdient, was ist denn bei dem pfändbar?

Alles was über 989,99 € liegt oder muss ich da direkt in der Tabelle nachschauen, wo bei 1.900,00 € netto 640,40 € pfändbar wären?

Danke schonmal für eure Hilfe?
Phönix
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#2

16.06.2009, 10:32

Hallo,

probiere mal folgenden Link, da hast Du eine tolle Hilfe:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

VG Phönix
VG Phönix

[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
DiaPhi
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#3

16.06.2009, 10:46

"Grundlage: Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2005
Nettoeinkommen (monatlich) 1.900,00 €
Anzahl der Unterhaltsberechtigten 0
Pfändbar sind 640,40 €
Es bleiben unpfändbar 1.259,60 €

Hinweis
Mit 0 Unterhaltsberechtigten liegt der Mindestfreibetrag bei monatlich 989,99 €"

So schön, so gut, nur genau mein Problem ist halt dieser "Hinweis". Mindestfreibetrag...also könnte man da auch alles über 989,99 € pfänden oder wie soll ich das verstehen?

Trotzdem danke für den Link :)
Phönix
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#4

16.06.2009, 10:53

Wenn ich richtig informiert bin, darf der Schuldner die 1.259,60 € behalten. Man muss es als eine Art "Boni" betrachten. Sozusagen als Lohn dafür, daß der Schuldner arbeiten geht, darf er den erhöhten Betrag behalten. 989,99 € sind nur der Wert, bei dem diese Tabellen anfangen...

Aber wie gesagt, meine Begründung ist ohne Gewähr... Bisher konnte ich mich immer auf diesen Link verlassen. Also pfändbar sind nur die 640,40...
VG Phönix

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DiaPhi
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#5

16.06.2009, 11:01

Okay, danke schön! :wink2
Phönix
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#6

16.06.2009, 11:34

Hey,

lass Dir vom Schuldner eine Lohnabtretung zur Sicherung der Forderung unterschreiben. Falls ihr nämlich nur einen Ratenzahlung vereinbart und dann kommt ein anderer Gläubiger und pfändet Gehalt, schaut ihr in die Röhre weil ihr nichts in der Hand habt.

In die Abtretung kann man ja reinschreiben, daß diese nur dem Arbeitgeber vorgelegt wird, wenn er mit Raten in Verzug gerät oder es zu einer Lohnpfändung eines anderen Gläubigers kommt.

VG Phönix
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#7

16.06.2009, 11:38

Wir sind doch gar kein Gläubiger...wir sind beauftragt mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Sie Schulden hat der Herr woanders :)
Phönix
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#8

16.06.2009, 11:46

ok, war ein Missverständnis meinerseits.... Ich nehme alles zurück 8)
VG Phönix

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