§ 845 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Baffy
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#1

04.06.2009, 15:35

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal ne Frage. Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot, gibt es da eine begrenzte Anzahl der Drittschuldner? Also darf ich in einem vorläufigen Zahlungsverbot nur bspw. 3 Drittschuldner angeben oder mehr?

Lieben Dank
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Grübchen
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#2

04.06.2009, 15:42

Na ja ich mach immer nur einen pro VZV. Wenn ich mehrere DS habe mache ich halt für jeden eins. Oder wie meinst Du das?
LG Grübchen
Baffy
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#3

04.06.2009, 16:47

Wir haben mehrere Drittschuldner. Beim Pfüb zum Beispiel nehmen wir auch bis zu drei Drittschuldner in einem. Aber beim VZV weiß ich nicht so recht. Nur einen pro VZV oder mehrere in einem VZV?
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Artemis
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#4

04.06.2009, 17:17

Also ich würde vorsichtshalber pro Drittschuldner ein VZV machen. Ist nur so'n Bauchgefühl, ohne jetzt groß recherchiert zu haben.
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GV Alt
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#5

04.06.2009, 19:34

Man kann xbeliebige Dr.-Schuldner in einem VZV unterbringen und dem örtlichen GV zur Zustellung geben.

Dieser stellt an alle Dr.-Schuldner gleichzeitig durch die Post zu, so daß alle das VZV am nächsten (übernächsten) Tag zugestellt bekommen.
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