Unterhaltsberechtigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sandra86
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#1

03.05.2009, 12:00

Hm,
ich hänge hier an einer Akte..

Also unser Schuldner verdient gutes Geld. Er hat eine Tochter die volljährig ist und eine Ausbildung macht. Sie verdient 400 eur brutto.

Die beiden haben sich vertraglich aufgrund eines beschlusses über den Unterhalt geeinigt (also er soll laut düsseldorfer Tabelle 100 Eur zahlen). Das macht er wohl auch.

Jetzt meine Frage: Geh ich dann im Inso-Verfahren auch von einer unterhaltsverpflichtung aus, solange bis sie ihre Ausbildung beendet hat?

Ich bin mir unschlüssig - tendiere eher zu ja, finde aber nichts im Kommentar...
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.05.2009, 18:32

Ich würde sagen ja, davon kannst du ausgehen. Ich kenne mich jetzt allerdings mit Inso-Verfahren nicht sonderlich gut aus, sagt mir eher mein Bauchgefühl. Vllt. weiß es aber auch jemand hier genau :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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