Hallo zusammen,
wenn ein Schuldner nach Erhalt des PfÜbs jetzt Privatinsolvenz anmeldet, was ist dann mit der Pfändung. Ist diese dann hinfällig? Bekommen wir dann von den Drittschuldnern keine Zahlung mehr?
Wir haben Renteneinkommen bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet. Schuldner droht jetzt an, dass er, wenn wir die Pfändung nicht zurücknehmen, er Privatinsolvenz anmelden müsste.
Gruß
Nicole
Was passiert mit der Pfändung bei Privatinsolvenz?
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Das kommt darauf an wann gepfändet wurde, wann der Antrag auf Eröffnung gestellt wurde und ob Regel- oder Privatinsolvenz..
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Guten Morgen Nicole,
alle Zahlungen, die 3 Monate nachEröffnung des Insoverfahrens geflossen sind, fallen unter die Rückschlagsperre, d.h. sind ggf. zurückzuzahlen. Du solltest dich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Erst einmal muss er den außergerichtlichen Einigungsversuch durchlaufen.
Und alle Zahlungen, die über den Drittschuldner bei euch eingehen, kehrt ihr nach Abrechnung sofort aus. Was weg ist, ist weg.
Eva
alle Zahlungen, die 3 Monate nachEröffnung des Insoverfahrens geflossen sind, fallen unter die Rückschlagsperre, d.h. sind ggf. zurückzuzahlen. Du solltest dich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Erst einmal muss er den außergerichtlichen Einigungsversuch durchlaufen.
Und alle Zahlungen, die über den Drittschuldner bei euch eingehen, kehrt ihr nach Abrechnung sofort aus. Was weg ist, ist weg.
Eva
D.h. also, dass die Zahlungen, die der DS bis 3 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens leistet, nicht zurückgezahlt werden müssen?
Wir lassen die Pfändung auf jeden Fall erst einmal laufen. Mal sehen, was da so noch vom Schuldner kommt. Vielleicht ist ja auch alles nur heiße Luft.
Gruß
Nicole
Wir lassen die Pfändung auf jeden Fall erst einmal laufen. Mal sehen, was da so noch vom Schuldner kommt. Vielleicht ist ja auch alles nur heiße Luft.
Gruß
Nicole
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Theoretisch müssten die Zahlungen an den Insoverwalter/Treuhänder rückabgewickelt werden, aber was weg ist, ist weg.
Gruß
Eva
Gruß
Eva
Hallo,
sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde gilt ein Zwangsvollstreckungsverbot, egal ob Regel- oder Privatinsolvenz (§ 89 InsO). Hat der Gläubiger im letzten Monat vor Insolvenzantragstellung gepfändet, so wird diese unwirksam und die gepfändeten Beträge sind an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zurückzuzahlen (§ 88 InsO).
Das mit den 3 Monaten nach Eröffnung ist mir völlig neu... Was nach der Eröffnung unrechtmäßig gepfändet wurde muss an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zurückerstattet werden...
Die restliche Forderung wäre dann zur Insolvenztabelle anzumelden.
Liebe Grüße
sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde gilt ein Zwangsvollstreckungsverbot, egal ob Regel- oder Privatinsolvenz (§ 89 InsO). Hat der Gläubiger im letzten Monat vor Insolvenzantragstellung gepfändet, so wird diese unwirksam und die gepfändeten Beträge sind an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zurückzuzahlen (§ 88 InsO).
Das mit den 3 Monaten nach Eröffnung ist mir völlig neu... Was nach der Eröffnung unrechtmäßig gepfändet wurde muss an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zurückerstattet werden...
Die restliche Forderung wäre dann zur Insolvenztabelle anzumelden.
Liebe Grüße
- strange
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die 3 Monatsfrist, die ihr meint, ist wohl § 132 InsO, für die Anfechtung. Diese gilt aber für Zeiträume VOR Eröffnung, danach darf sowieso nicht mehr vollstreckt werden, sondern die Forderung muss zur Ins-Tabelle angemeldet werden.
Hier gibts die InsO zum nachlesen
http://bundesrecht.juris.de/inso/index. ... E013900000
Hier gibts die InsO zum nachlesen
http://bundesrecht.juris.de/inso/index. ... E013900000
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Ja sorry,
muss natürlich heißen: einen Monat vor Eröfnung .
Das mit der Dreimonatsfrist vor Antragstellung Inso krieg ich immer durcheinander.
LG Eva
muss natürlich heißen: einen Monat vor Eröfnung .
Das mit der Dreimonatsfrist vor Antragstellung Inso krieg ich immer durcheinander.
LG Eva