Hallo, ich brauch eure Hilfe:
Mit Pfüb Lohn wurde nach § 850c ZPO gepfändet. Habe jetzt einen erweiterten Beschluss Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person beantragt, weil diese Unterhalt gem. Unterhaltsvorschussgesetz vom Jugendamt in Höhe von derzeit 117,00 EUr bezieht.
Das Gericht beschließt die Zurückweisung meines Antrages.
" Das Vollstreckungsgericht könne nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine unterhaltsberechtigte Person des Schuldners (anteilig) nicht als solcher berücksichtigt werden soll, wenn dieser eigenes Einkommen hat."
Wo kommen wir denn da hin ???!!! Ich will jetzt Beschwerde einlegen.
"Billiges Ermessen kann insofern nicht ausgeübt werden, als ansonsten eine Bevorteiligung der Schuldnerin vorliegt und zwar in Höhe des Unterhaltsvorschusses in Höhe von 117,00 EUR."
Lieg da doch richtig. Kann icn noch beser argumentieren? Muss bis zum 30.04. Beschwerde einlegen.
Danke für eure Unterstützung!
Gericht verweigert Nichtberücksichtigung Angehörige Pfü Lohn
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- gabrielle
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ich hatte so einen Fall auch mal. Ich glaube die Grenze für die Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten liegt um ca. € 300,00. Somit glaube ich, dass Du wenig Aussicht auf Erfolg hast. Kannst natürlich Beschwerde einlegen.
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Wie wo kommen wir da hin? So sieht es nunmal das Gesetz vor. Das Gericht kann nach billigem Ermessen entscheiden, was aber nicht bedeutet, dass es machen kann was es will. 117 € sind jedoch Peanuts und reichen für eine Nichtberücksichtigung mal lange nicht aus und auch für eine teilweise Nichtberücksichtigung ist das schon sehr wenig.Nordlicht-Ela hat geschrieben: Wo kommen wir denn da hin ???!!!
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Kann das sein??? !!!
300,00 EUR, das sind nach Adam Ries 586,749 DM. Davon muss ein ARGEII-Empfänger fast den ganzen Monat leben!
Also dazu fällt mir das Wort dekadent ein!
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