Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bellachen
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#1
25.03.2009, 10:43
Hallo Ihr Lieben!
Ich muss in einer Akte den Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren gegenüber unserem Mandanten abrechnen. Versteigerung blieb für uns erfolglos. Kann mir einer sagen,welche Gebühr ich anwenden muss? Bin mir nicht so sicher.
Liebe Grüße und Danke im Voraus.
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NickyS
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#2
25.03.2009, 10:45
Es gibt eine 0,4 Gebühr gem. Nr. 3311 VV RVG.