Beitritt zur Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Engel2221
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#1

09.03.2009, 15:02

:oops: Hi,

wisst ihr ob ich einen Titel für den Anmeldung der Forderung der WEG in der Rangklasse 2 zur Zwangsversteigerung benötige. (§§?)

Ich weiß das ich einen für den Beitritt benötige, aber für eine Anmeldung.

Problem: Über das Vermögen der Eigentümerin (GmbH) ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Objekt wurde aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben.

Komm ich ohne Titel in die Zwangsversteigerung.

Vielen lieben dank schon einmal
Engel2221
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#2

11.03.2009, 13:14

Hallo... Kann mir keiner helfen :?:
Jupp03/11

#3

11.03.2009, 15:21

Läuft das Versteigerungsverfahren oder willst du es beantragen?
Engel2221
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#4

11.03.2009, 16:32

Das läuft schon, deswegen ja die Forderung anmelden.
Engel2221
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#5

20.03.2009, 10:38

Eurem Schweigen entnehme ich, dass ihr das auch nicht genau wisst.
Jupp03/11

#6

20.03.2009, 11:07

Zur reinen Anmeldung der Forderung ist kein Titel erforderlich. Es ist jedoch der Nachweis der Forderung zu erbringen, ggf. durch die entsprechenden Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und selbstverständlich der einzelnen Abrechnungen.
Siehe hierzu auch § 10 ZVG.
CaSte
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#7

29.07.2009, 15:37

Mach gerade eine Anspruchsanmeldung ohne Titel zur laufenden Zwangsversteigerung. Bekomm ich da auch eine 0,4 Gebühr für?
Wir haben die Zwangsversteigerung auch schon beantragt aus VU und sind aus Kfb beigetreten. Dafür hab ich jeweils auch schon eine 0,4 Gebühr berechnet.

Vielen Dank schonmal
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