ZV-ANtrag jetzt oder noch warten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bellachen
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#1

06.03.2009, 11:19

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe folgendes Problem. Wir haben ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erwirkt, dies wurde ihm unter dem 15.12.2008 zugestellt. Ich habe dann aber bemerkt, dass im Passivrubrum des Urteils der Name des Ortes, in dem der Beklagte wohnt, falsch geschrieben ist (da hat das Gericht ein "r" statt einem "n" reingeschrieben).

Ich habe dann das Urteil zwecks Berichtigung zurück an das Amtsgericht gegeben. Jetzt haben wir es endlich wieder und es wurde mit einem Beschluss verbunden, mit welchem der Ortsname berichtigt wurde. Dieser Beschluss wurde dem Beklagten am 25.02.2009 zugestellt.

Kann ich jetzt schon aus dem Urteil vollstrecken oder muss ich jetzt erst zwei wochen Warten wg. Zustellung des Beschlusses über die Berichtigung des Ortes?

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
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LuzZi
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#2

06.03.2009, 11:21

Wenn das da oben der Name des Gegners ist, dann editier bitte deinen Post!!!
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Andreas

#3

06.03.2009, 11:21

Ich sehe keinen Grund, zu warten. Ein Versäumnisurteil ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, inwiefern da jetzt der Berichtigungsbeschluss eine Rolle spielen sollte, wüßte ich nicht.

Drauf :haue
Andreas

#4

06.03.2009, 11:23

Luzzi, das war nur der Ort. Aber auch das hab ich mal rausgenommen, spielt ja keine wirkliche Rolle.
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#5

06.03.2009, 11:27

Ach soo, der Satz darunter hat mich bissl irritiert darum dacht ich wär der Name :)
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Bellachen
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#6

06.03.2009, 11:36

Sorry, dass ich für Verwirrung gesorgt habe. Der Ort ist eh nur ein Beispiel.

Also, kann ich jetzt schon vollstrecken?
Bellachen
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#8

06.03.2009, 12:03

Sorry, hab ich überlesen...Dankeschön!
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