Erlaß KFB wegen Insolvenz unterbrochen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
frau-o-frau
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 09.01.2008, 19:01

#1

05.03.2009, 09:15

Ich brauche dringend eure Hilfe, denn mir fällt nichts zu dem Thema ein.

Folgendes Problem:

Wir haben im Rechtsstreit gewonnen und in der Folge im November 2008 Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Bislang wurde der KFB hierzu noch nicht erlassen.

Am 20.1.2009 wurde über das Vermögen der Schuldner nun das Insolvenzverfahren eröffnet.

Auf unsere Anfrage beim Insolvenzgericht erhielten wir die Auskunft, daß unser KFB nicht mehr erlassen wird, und zwar mit folgender Begründung:

"Gem. § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern in das Vermögen der Schuldnerin unzulässig. Aus diesem Grund darf der beantragte KFB nicht erlassen werden. Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an."

Ich stehe echt auf dem Schlauch... Logisch, daß wir aus dem KFB keine ZV betreiben dürfen. Das steht aber auch gar nicht zur Debatte, wir wollen "nur" den KFB. Was

Vielen Dank für eure Hilfe :D
Tanja Igel
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 08.01.2008, 14:11
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#2

05.03.2009, 09:39

Wieso fragt ihr beim Insogericht wg. des KFB nach und nicht beim Prozeßgericht?

Die Unterbrechung ist in § 240 ZPO geregelt und ich hatte mal nachgelesen, daß der KFB zu erlassen ist, wenn die Kostengrundentscheidung vor Insolvenzeröffnung ergangen ist.
Benutzeravatar
frau-o-frau
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 09.01.2008, 19:01

#3

05.03.2009, 13:58

Danke, Tanja ;-)

Entschuldige... war ein Schreibfehler von mir :-(
Natürlich hat uns das Prozeßgericht mitgeteilt, daß die Schuldnerin insolvent ist.

... aus dem § 240 ZPO ergibt sich aber nicht, daß das auch tatsächlich so ist... zumindest lese ich das nicht so heraus. Weißt du noch, wo du das mal gelesen hast?
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

05.03.2009, 14:13

240 ZPO spricht vom gerichtlichen Verfahren und somit auch vom Festsetzungsverfahren. Ich unterbreche daher.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten