Muss Inso-Schuldner Verfahrenskosten zahlen?

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#1

04.03.2009, 16:35

Muss ein Schuldner die Kosten der Insolvenz zahlen am Ende der Wohlverhaltensperiode? (wir hatten das Thema hier glaub ich schonmal, aber ich finde es nicht wieder)

:thx
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Kellerkind
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#2

04.03.2009, 17:25

Ja muss er, da die Stundung der Verfahrenskosten mit Ablauf der Wohlverhaltensphase und Erteilung der Restschuldbefreiung beendet ist. Deshalb halten wir unsere Schuldner an, monatlich einen gewissen Betrag während des laufenden Verfahrens zu zahlen, damit die gesamten Kosten am Ende gedeckt sind. Aber müssen tun die das nicht. Die Staatskasse kommt dann direkt auf die Schuldner zu und fordert zur Zahlung auf.
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#3

04.03.2009, 20:13

und was ist wenn er nicht zahlen kann? ;-)

zahlen monatlich an wen?
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Kellerkind
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#4

05.03.2009, 08:30

Wie gesagt, er muss nicht zahlen. Was dann am Ende des Verfahrens von der Staatskasse unternommen wird weiß ich auch nicht. Haben wir hier noch keine Erfahrungswerte.
Die monatlichen Zahlungen gehen an den Treuhänder und dieser leitet sodann jährlich mit seinem Bericht das Geld an das Gericht zur teilweisen Deckung der Gerichtskosten weiter (wird bei uns so gemacht).
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#5

05.03.2009, 08:35

Bei uns läuft das anders: wenn nix pfändbar ist, also Neuerwerb = 0, dann bekommt der Schuldner 1x im Jahr unsere Rechnung und darf dann die 119 € abdrücken, das Gericht fordert dann nach Ablauf der RSB die GK beim Schuldner ein. Wie sie das machen und wann genau, keine Ahnung.

@Kellerkind: ist es bei euch auch so, daß die Gerichte mittlerweile dazu übergehen, die Stundung nur noch für das Insolvenzverfahren zu bewilligen? Kommt bei uns jetzt immer häufiger...
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Kellerkind
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#6

05.03.2009, 08:40

Nein hab ich bisher noch nicht gehabt. Ist mir neu.
Eve80
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#7

05.03.2009, 08:42

Bei uns wird das jetzt richtig zur "Mode". Wobei aber die Schuldner dann bei uns einfach noch mal Antrag auf Stundung stellen und sie dann auch bekommen?!?
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