gepfändetes Konto- und Sparguthaben

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JessyRAFASW
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#1

20.02.2009, 12:44

Hallo,

ich habe das Konto und sämtliche Sparguthaben des Schuldners gepfändet. Nun liegt mir die Drittschuldnererklärung vor, in der der Anspruch anerkannt wird.

Der DS teilt mit, dass auf Sparkonten ein Guthaben in Höhe von 76,00 € vorhanden ist. Allerdings teilt mir der DS auch mit, dass vorrangige Pfändungen in Höhe von 900,00 € bestehen.

Wie ist das denn jetzt?
Wenn ich jetzt den GV beauftrage, dass er mir die Sparbücher pfändet und dann die Auszahlung des Guthabens beantrage, werden dann generell durch die Bank erst die vorrangigen Forderungen beglichen?

Oder werden die vorrangigen Pfändungen nur zu erst beglichen, wenn die anderen Gläubiger auch Sparkonten gepfändet haben??? Wie ist das denn wenn die nur das Konto gepfändet haben?

Kennt sich jemand damit aus?
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Refa_Cologne_M
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#2

20.02.2009, 12:45

vorrangige pfändungen werden zuerst beglichen ..... da warst du leider zu lamsam *gg*
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.02.2009, 12:49

Viele Grüße

ich
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