Neuzustellung PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blackcat
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#1

17.02.2009, 10:32

Es wurde ein PfÜB beantragt, der zwei unterschiedlichen Drittschuldnern zugestellt werden sollte.

Der Gerichtsvollzieher 1 hat mitgeteilt, dass der Drittschuldner 1 verzogen ist nach xxx und die Zustellung daher nicht vollzogen werden konnte.
Zur weiteren Bearbeitung des Zustellungsauftrages wurde der Beschluss an das Amtsgericht, dass für den Drittschuldner 2 zuständig ist, weiter geleitet.

Der Gerichtsvollzieher 2 konnte die Zustellung für Drittschuldner 2 ganz normal zustellen.

So, nun meine Frage: Ich habe keine Ausfertigung von Gerichtsvollzieher 1 bekommen (die nicht zugestellt werden konnte), um einen anderen GV mit der Zustellung an der richtigen Adresse zu beauftragen.
An wen wende ich mich denn jetzt?
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
Jupp03/11

#2

17.02.2009, 11:59

Die Ausfertigung, die du von dem GV 2 bekommen hast, schickst du an den GV, der für Drittschuldner 1 zuständig ist. Das weitere, ggf. Anfertigung einer Kopie, macht dann der GV
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blackcat
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#3

17.02.2009, 12:31

Ok, danke Jupp! Das hatte ich mir gedacht, war aber nicht sicher.
Dann werde ich das jetzt so machen!
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