Es wurde ein PfÜB beantragt, der zwei unterschiedlichen Drittschuldnern zugestellt werden sollte.
Der Gerichtsvollzieher 1 hat mitgeteilt, dass der Drittschuldner 1 verzogen ist nach xxx und die Zustellung daher nicht vollzogen werden konnte.
Zur weiteren Bearbeitung des Zustellungsauftrages wurde der Beschluss an das Amtsgericht, dass für den Drittschuldner 2 zuständig ist, weiter geleitet.
Der Gerichtsvollzieher 2 konnte die Zustellung für Drittschuldner 2 ganz normal zustellen.
So, nun meine Frage: Ich habe keine Ausfertigung von Gerichtsvollzieher 1 bekommen (die nicht zugestellt werden konnte), um einen anderen GV mit der Zustellung an der richtigen Adresse zu beauftragen.
An wen wende ich mich denn jetzt?
Neuzustellung PfÜB
Die Ausfertigung, die du von dem GV 2 bekommen hast, schickst du an den GV, der für Drittschuldner 1 zuständig ist. Das weitere, ggf. Anfertigung einer Kopie, macht dann der GV
- blackcat
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Ok, danke Jupp! Das hatte ich mir gedacht, war aber nicht sicher.
Dann werde ich das jetzt so machen!
Dann werde ich das jetzt so machen!
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