Herausgabe eines Sparbuches

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anni_K
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#1

02.02.2009, 16:26

Hallo alle zusammen!

Also ich habe eine Frage zu Herausgabe des Sparbuches!

Und zwar haben wir einen Pfüb gemacht, der auch erlassen wurde. Der Schuldner hat auch daraufhin 50,00 € gezahlt. Aber seit dem ist bei uns hier nichts mehr angekommen vom weiteren Geld.

Jetzt haben wir von der Bank eine Mitteilung bekommen, dass das Konto aufgelöst worden ist und in dem Hause noch das Sparbuch besteht.

Also wie soll ich denn am besten vorgehen?

Bitte hilft mir! :?: :D
StineP

#2

02.02.2009, 16:48

Wie lautete denn der Pfüb??

Bei uns ist eigentlich immer der Zusatz mit drin, dass sich die Pfändung auf alle Geschäftsverbindungen, dh. alle Girokonten, Sparbücher etc. erstreckt.

Kann dir ohne weitere Angaben leider nicht helfen.

Wie hoch ist noch die Forderung? Was liegt auf dem Sparbuch? Bitte mal mehr Ausführungen
zenzi75
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#3

02.02.2009, 16:50

Du mußt das eigentliche Sparbuch durch den GVZ der Schuldnerin wegnehmen, damit du dieses bei der Bank einreichen kannst und das Geld ausgezahlt bekommst... ohne Sparbuch keine Auszahlung
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Bino
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#4

02.02.2009, 17:45

Lagen denn auch Vorpfändungen vor? Denn wenn Ihr jetzt das Sparbuch durch den GV wegnehmen lasst, dann bezahlt Euer Mandant nämlich die Kosten des GV, die für die Wegnahme anfallen, aber den Erlös aus dem Sparbuch kriegt dann ein vorrangiger Gläubiger, sofern es denn einen gibt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Anni_K
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#5

03.02.2009, 09:17

Also der Schuldner hatte bezahlt und ich habe danach sofort die Pfändung zum Ruhen gebracht.

Ich habe grad in dem Pfüb gelesen: Zugleich wird angeordnet, dass das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben ist.

Meintest du diesen Zusatz? Also ansonsten ist die Forderung 577,58 € hoch. Was auf dem Sparbuch liegt, hat uns die Bank nicht mitgeteilt.

Ich bin ganz frisch in ZV. Muss das im Büro hier alleine machen, da meine Kollegin kein ZV macht. Also muss ich mir das irgendwie selber aneignen:-)))...naja

Was muss ich denn jetzt machen? Soll ich den Gerichtsvollzieher beauftragen? Und wie? Gibts da diesen einen Auftrag gem. § 883 Abs. 1 ZPO?
Ernie

#6

03.02.2009, 13:50

Du beauftragst den GV unter Beifügung des Vollstreckungstitels und des Pfübs, das bei dem SChuldner befindliche Sparbuch von XYZ-Bank zur Sparbuch-Nr. 1234 wegzunehmen und Euch auszuhändigen.

Sollte der Schuldner das Sparbuch nicht haben oder vielleicht vergessen haben, wo es sich aufhält, wird der GV ein entsprechendes Protokoll aufnehmen, womit Ihr dann später das Geld von der Bank bekommen könnt.
Anni_K
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#7

03.02.2009, 14:45

Naja gut dann probiere ich das mal!

Vielen Dank :mrgreen:
Anni_K
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#8

03.02.2009, 14:54

Also kann ich dann den Antrag "Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen (883 Abs. 1 ZPO) fertig machen? Den Auftrag schicke ich ja eh erstmal zum Vollstreckungsgericht, erst da wird der Auftrag dem zuständigen GVZ übergeben.
Melli247
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#9

03.02.2009, 15:04

Also wir machen das immer so, dass wir zunächst den Schuldner persönlich anschreiben und ihm/ihr eine Frist zur Herausgabe des Sparbuchs an uns setzen. Wir drohen dann halt in dem Schreiben schon damit, dass wir ansonsten den GV mit der Herausgabe beauftragen werden und dadurch weitere Kosten anfallen. Bisher haben die Schuldner die Sparbücher auch immer fein brav bei uns abgeliefert.

Sobald wir das Sparbuch dann haben, kündigen wir das bei der entsprechenden Bank und erhalten das Sparguthaben ausgezahlt!
Anni_K
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#10

04.02.2009, 11:01

Okay dann probiere ich es mal so!

Danke
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