freiwilligen Titel erwirken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andre Boine

#1

17.12.2008, 23:35

Hallo guten Abend,

bei uns dauerts heute mal wieder länger (Chef zahlt die Pizza) und ich hab nen Brett vorm Kopf.

Wie kann ein Mandant, der pleite ist, seinen Gläubigern freiwillig einen vollstreckbaren Titel verschaffen (sozusagen gesetzlich abgesichertes Schuldanerkenntnis), damit Gläubiger durch gerichtliche Mahnbescheide keine weitere unnötige Kosten verursachen.

Ich komme nicht drauf, gibts sowas?


Gruß, Andre.
Illle
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 30.05.2008, 18:32

#2

17.12.2008, 23:56

Der Schuldner könnte ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung beurkunden lassen
Andre Boine

#3

18.12.2008, 01:36

Hallo Illle,

vielen Dank für die Hilfe!


Liebe Grüße, Andre.
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