ZV bei GbR-Gesellschafter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

01.12.2008, 17:59

nicht ist, sondern war, mit Gewerberegisterauszug, im übrigen auch mit dem Titel, dort steht er drin.
HIMI
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#12

01.12.2008, 18:33

StineP: sag mal, habt Ihr (etwa) nicht auch gegen die Gesellschafter tituliert???
ich glaub mich knutscht ein Elch
HIMI
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#14

01.12.2008, 19:09

... "allein mir fehlt der Glaube" :ichmussweg
ich glaub mich knutscht ein Elch
Illle
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#15

01.12.2008, 20:27

Habe leider gerade kein Gesetz hier...
Würde aber eine Rechtsnachfolgeklausel auf die Gesellschafter beantragen. Dann kannst du auch gegen die Gesellschafter vollstrecken. Ich glaube, dass steht in § 727 ZPO
StineP

#16

01.12.2008, 23:20

wie kannst du dem GVZ nachweisen, wer Gesellschafter ist?
WAR... Die Gesellschaft wurde gelöscht - wie ich bereits schrieb.

Ich habe eine Auskunft einer Recherche-Firma vorliegen, aus der sich ergibt, dass es (wie schon geschrieben) zwei Gesellschafter gibt. Bei dem einen habe ich vollstreckt, allerdings hieß es in meinem ZV-Auftrag: "GbR, vertreten durch die Gesellschafter..."

Noch einmal deshalb meine Frage: Muss ich nur den ZV-Auftrag umschreiben? - Ergo: Sowieso als Gesellschafter der ... GbR ??

So handhabt man das doch auch beim GF...
... "allein mir fehlt der Glaube"
??
HIMI
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#17

02.12.2008, 09:28

Du brauchst einen Titel gegen die Gesellschafter zur Vollstreckung in deren Privatvermögen. Ansonsten kannst Du nur versuchen, in das vermutlich nicht mehr vorhandene Vermögen der GbR zu vollstrecken.
ich glaub mich knutscht ein Elch
StineP

#18

02.12.2008, 10:03

Ansonsten kannst Du nur versuchen, in das vermutlich nicht mehr vorhandene Vermögen der GbR zu vollstrecken.
*grummel

Der GV hat doch auch drauf hingewiesen, dass Firma nicht mehr existiert.

Darf doch nicht wahr sein.
HIMI
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#19

02.12.2008, 10:11

... sorry, mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
Bei einem Titel gegen eine GbR und sonstige Personengesellschaften muß IMMER auch gleichzeitig gegen die Gesellschafter tituliert werden.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Jupp03/11

#20

02.12.2008, 10:25

Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
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