Erneute EV - genügt meine Aussage?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

01.12.2008, 08:57

Guten Morgen!

Unsere Schuldnerin hat bereits die EV abgeben. Dort bezieht sie noch Arbeitslosengeld.

Am Telefon hat mir die Schuldnerin mitgeteilt, dass sie bei einem Supermarkt als Kassiererin arbeitet. Je nachdem wo sie gerade gebraucht wird an drei verschiedenen Zweigstellen.

Ich hab keinen schriftlichen Nachweis.

Kann ich den GVZ mti der erneuten Abnahme der EV beauftragen und lediglich reinschreiben, dass die Schuldnerin das am Telefon gesagt hat? Ist eine eidesstattliche Erklrärung von mit notwendig oder brauch ich unbedingt einen Nachweis?
HIMI
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#2

01.12.2008, 09:36

eine Nachweis im Sinne eines "Beweises" brauchst Du nicht, es muß nur "glaubhaft" gemacht werden. Du kannst Dich durchaus auf die Auskunft der Schuldnerin berufen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Majo
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#3

01.12.2008, 10:23

dann mach ich das so
Danke!
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