berechtigte Frage!Also bei uns hat jedes Gericht eine GVZ-Verteilerstelle und wenn Wohnort und Vollstreckungsort in zwei unterschiedlichen Gerichtsbezirken liegen, an welche Verteilerstelle soll sie's dann schicken???
Zuständigkeit Gerichtsvollzieher
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Ich denke, kurzer Prozess ist am Besten: Einfach beim Gericht anrufen und nachfragen. Erspart unnötige Rumschickerei des Auftrages.
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Habe auch jetzt selber etwas gefunden. Der Auftrag kann an die GVZ-Verteilerstelle des AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die ZV stattfunden soll, welches den Antrag dann an den zuständigen GVZ verweist. Also ist es wohl dann der GVZ für den Ort Y.
Lara29 hat geschrieben: ....Der Auftrag kann an die GVZ-Verteilerstelle des AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die ZV stattfunden soll, welches den Antrag dann an den zuständigen GVZ verweist. Also ist es wohl dann der GVZ für den Ort Y.