Zuständigkeit Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
zenzi75
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#11

06.11.2008, 12:04

Also bei uns hat jedes Gericht eine GVZ-Verteilerstelle und wenn Wohnort und Vollstreckungsort in zwei unterschiedlichen Gerichtsbezirken liegen, an welche Verteilerstelle soll sie's dann schicken???
berechtigte Frage!
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LuzZi
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#12

06.11.2008, 12:05

Siehe meine Antwort :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Smilie
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#13

06.11.2008, 12:13

Ich denke, kurzer Prozess ist am Besten: Einfach beim Gericht anrufen und nachfragen. Erspart unnötige Rumschickerei des Auftrages.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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zenzi75
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#14

06.11.2008, 12:17

@Smilie :zustimm
Lara29
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#15

06.11.2008, 12:27

:thx
Habe auch jetzt selber etwas gefunden. Der Auftrag kann an die GVZ-Verteilerstelle des AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die ZV stattfunden soll, welches den Antrag dann an den zuständigen GVZ verweist. Also ist es wohl dann der GVZ für den Ort Y.
GV Alt
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#16

09.11.2008, 10:23

Lara29 hat geschrieben: ....Der Auftrag kann an die GVZ-Verteilerstelle des AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die ZV stattfunden soll, welches den Antrag dann an den zuständigen GVZ verweist. Also ist es wohl dann der GVZ für den Ort Y.
:zustimm
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