Geld aus Kontopfändung auf mittlerweile verjährte Bussgelder

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gras
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#1

23.10.2008, 08:42

Hallo zusamnmen,

ein Schuldner schuldet diverse Bußgelder aus den Jahren 2004 und 2005 in Höhe von über 300,00 €. Im Jahr 2006 wurde eine Kontopfändung durchgeführt. Die Bank teilte damals mit, dass kein Guthaben bestehen würde, die Pfändung wurde anerkannt.

Nach einer Sachstandsanfrage in den letzten Tagen hat die Bank den gepfändeten Betrag überwiesen.

Mittlerweile hat der Schuldner wieder viele neue Bußgelder verursacht.

Frage:
Kann bzw. muss ich den gepfändeten Betrag für die mittlerweile verjährten Bussgelder verwenden oder darf ich das nicht, weil die Bußgelder inzwischen verjährt sind?
Ich würde den Betrag auf die verjähren Bußgelder verbuchen (dafür wurde die Kontopfändung auch durchgeführt) und für die neuen Bußgelder eine neue Kontopfändung machen. Ist das zulässig?

Bin für jeden Tip dankbar.
susannen aus s.

#2

23.10.2008, 08:51

Warum sollen die Bußgelder verjährt sein, wenn sie gepfändet waren? Das verstehe ich nicht. Ich würde sie verbuchen, der Schuldner muss sich wehren, wenn er meint, das sei nicht richtig. Und natürlich würde ich sofort eine neue ZV durchführen, auch wenn sich der Erfolg vielleicht erst später einstellt.

Ich dachte immer Bußgeldbescheide verjähren nicht, wenn sie rechtskräftig geworden sind. Liege ich da falsch?
lenox61
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#3

23.10.2008, 08:53

Hallo,

meiner Meinung hast du doch einen Titel für die verjährten Bußgelder und der ist 30 Jahre gültig, also kannst du die gepfändeten Beträge auch hierauf verbuchen und für die neuen Bußgelder einen Titel beantragen und weiter vollstrecken bzw. einen Kontenpfändung machen.
Gras
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#4

23.10.2008, 09:05

Bußgelder verjähren lt. § 34 OWIG nach Ablauf von 3 Jahren nach Rechtskraft. D. H., ich darf diese Bußgelder nach Ablauf von 3 Jahren nicht mehr zwangsweise beitreiben.

Tue ich ja auch nicht, da die Vollstreckungsmaßnahme im Jahr 2006 erfolgt ist. Dass die Bank erst nach 2 Jahren überweist, liegt ja nicht an mir. Der Schuldner hat wohl erst jetzt ein Guthaben zugestande gebracht?!

Fakt ist jedenfalls, dass die Bußgelder verjährt sind und ich wissen will, ob der Schuldner sich dagegen wehren kann, dass das Geld für mittlerweile verjährte Forderungen verbucht wird.
susannen aus s.

#5

23.10.2008, 11:44

Nee, ich denke auch, dass der Zeitpunkt der Vollstreckung maßgeblich ist und nicht, wie lange es dauert, bis eine Pfändung erfolgreich ist.
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Pepples
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#6

24.10.2008, 10:33

Ich denke, dass er sich wehren kann.
Der der Pfändung zugrunde liegende Titel hat keinen Bestand mehr, weil er verjährt ist, damit ist auch die Pfändung hinfällig.
Wenn der Titel nicht mehr gültig ist, kann auch die Pfändung nicht mehr durchgeführt werden. Diei Anspruchsgrundlage hierfür fehlt.
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