Vollstreckung aus Teilzahlungsvergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeaBunny
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#1

22.10.2008, 18:40

So Ihr Lieben...da hab ich doch wieder ne Frage:

Wie vollstrecke ich aus nem Teilzahlungsvergleich??? Ist ja net zugestellt + Zwangsvollstreckungsunterwerfung steht auch net drin. Ähm...lediglich, dass vollstreckbar...

Außerdem hat der Schuldner dort seine Lohnansprüche abgetreten. Ähm...kann ich dann einfach den Arbeitgeber anschreiben und ihm das mitteilen oder wie macht man das???

Bitte um HILFe
Ernie

#2

22.10.2008, 20:17

Eine Zwangsvollstreckung selbst ist aus einem Teilzahlungsvergleich (ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Ratenzahlung auf eine gerichtlich nicht titulierte Forderung handelt) nicht möglich.

Da aber z. B. die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens an Euch abgetreten wurden, müsst Ihr die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen, eine Fotokopie des Teilzahlungsvergleichs beifügen und Zahlung verlangen.

:andiearbeit
BeaBunny
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#3

22.10.2008, 21:33

Ooopsss...das ist natürlich schlecht. Ähm..., ich kann es ja dann mal versuchen (Arbeitsvertrag war nach letzter Info bis 24.09.08 befristet), aber vielleicht auch verlängert. Schuldnerseite hat sich leider net weiter gemeldet.

Dieser Blöd...hätte doch einfach mal zahlen sollen...

Vielen lieben Dank...
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