Vorläufige Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine_E
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 23.10.2008, 14:06

#1

23.10.2008, 14:24

[sup]
Hey,
ist es möglich aus einem Titel vorläufig zu vollstrecken, bei dem die sofortige Beschwerde von dem Beklagten eingelegt wurde?

LG
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
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#2

23.10.2008, 14:36

es kommt darauf an, ob euer Titel auf "vorläufig vollstreckbar" lautet. Ob es sinnvoll ist, würde ich evtl. bestreiten. Es ist ja möglich, dass ihr die ZV macht, Erfolg damit habt, aber im Beschwerdeverfahren sich dann herausstellt, dass Schuldner im Recht ist. Dann müsstest ihr bzw. der Mandant alles wieder zurück zahlen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ernie

#3

23.10.2008, 18:26

Wenn der Titel vorläufig vollstreckbar ist, kann man aber jederzeit die Sicherungsvollstreckung nach 720 a ZPO einleiten und damit das von sunshine geschilderte Risiko umgehen!
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