Vorläufiges Zahlungsverbot nicht zustellbar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

18.08.2008, 13:58

Wieso neuer PFÜB?
secret72

#12

18.08.2008, 14:00

Jupp03 hat geschrieben:Dann den zuständigen GV ermitteln und diesen auf die zutreffende Anschrift hinweisen.
Im übrigen kannst du dir das vorläufige ZB in diesem Fall ersparen.
:zustimm
handygirly
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#13

18.08.2008, 15:55

Wenn ich jetzt den berichtigen PfÜB ans Gericht sende mit einem Begleitschreiben, dass sich die Adresse geändert hat, spar ich mir dann die 15 EUR oder muss ich die trotzdem einzahlen, weil ja dem PfÜB mit der falschen Adresse schon entsprochen und an den zuständigen GVZ zur Zustellung übersandt worden ist.. ??

NOchmal vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.. bei meinem Fall ist ein anderer GVZ zuständig (beim gleichen AG), also schick ich gleich an den lieber ein neues VZV raus..

LG Nicole
secret72

#14

18.08.2008, 16:01

Ich würde dem Gerichtsvollzieher, der für die Zustellung des Pfübs zuständig ist, ein Fax schicken mit dem Hinweis, dass die Adresse des Drittschuldners so und so richtig lautet und an diese neue Adresse die Zustellung des Pfübs veranlaßt werden soll.

Da die Zustellung des Pfübs eh kurz bevor steht, kannst Du Dir - wie schon geschrieben - in diesem Fall ein neues Zahlungsverbot schenken, weil der Pfüb wahrscheinlich eher zugestellt ist als das Zahlungsverbot.
Gast

#15

22.10.2008, 13:58

Hab mal ne Frage.... dacht mir aba bevor ich hier was neues öffne, schreib ich´s lieber hier mal dazu....

Und zwar konnte der PfüB nicht an den Schuldner zugestellt werden. Vom DS haben wir schon ne Antwort erhalten. Passt alles....

Muss ich hier nun eine EMA machen und die Ausfertigung, die für den Schuldner vorgesehen ist nochmal an den GV schicken mit der neuen Adresse, dass er hier noch einmal zustellt?

Vielen Dank scho mal...
jenniver
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#16

22.10.2008, 18:32

Nein brauchst du nicht. Der Pfüb ist mit der Zustellung an den DS bewirkt. Die Zustellung an den Schuldner ist unerheblich.
HIMI
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#17

22.10.2008, 18:47

korrekt. Außerdem kann man davon ausgehen, daß sich ganz bestimmt der Drittschuldner mit dem Schuldner über den PfÜB unterhalten wollte und der Schuldner, wenn die Forderung besteht, davon daher garantiert Kenntnis hat...
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#18

22.10.2008, 20:01

du kannst die Adresse für den DS auch einfach ändern lassen m.E. musst nicht neu beantragen

und das VZV wird nicht erlassen/genehmigt, sondern nur zugestellt
Antworten