PfüB bei Anteil aus Teilungsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Berghutze
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#1

15.09.2008, 09:10

Hallo allerseits,

habe mich lange nicht sehen lassen und kaum bin ich mal wieder hier, belatschere ich Euch gleich mit einer Frage ... 8)

Also:

Unsere Mandantin war zusammen mit drei anderen Personen Eigentümerin eines Grundstückes, das verkauft werden sollte. Da zwei der Miteigentümer sich nicht gerückt und gerührt haben, war gegen diese beiden ein Gerichtsverfahren wegen Zustimmung erforderlich. Hieraus resultieren zwei Kfb's, einer mit einer Nachfestsetzung gegen beide (weil das Gericht was vergessen hatte), der andere mit der Festsetzung der Verfahrenskosten gegen beide und noch einer gesonderter Festsetzung nur gegen einen der Miteigentümer, weil der Einspruch gegen ein gegen ihn ergangenes VU eingelegt hatte.

Das Grundstück ist nun versteigert und Termin zur Verteilung steht im Oktober an. Aus den Kfb's soll nun vollstreckt, d. h. ein PfüB beantragt werden.

Dazu zwei Fragen:

1. Wer ist denn jetzt mein Drittschuldner? Ich hatte gedacht, das Versteigerungsgericht, aber eine Kollegin, die ich gefragt habe, meinte, dass es das Gericht auf keinen Fall sei, sie habe da mal was gelesen.

2. Für die beiden Schuldner der KfB sind unterschiedliche Gerichte zuständig, wie mache ich das denn mit den Vollstreckungstiteln - habe sie ja nur einmal (irgendwie stehe ich gerade total auf dem Schlauch!).

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#2

15.09.2008, 09:31

Hast du denn überhaupt schon mal einen ZV-Versuch gegen einen der beiden Schuldner gestartet? Wie kommt ihr auf das Versteigerungsgericht als Drittschuldner? Was hat das Gericht mit dem Vollstrecken aus den KfB´s zutun? Drittschuldner kann doch nur z. B. eine Bank, der Arbeitgeber, die Dt. Rentenversicherung etc. pp. sein.

Fragen über Fragen :P

Es sind zwei unterschiedliche Schuldner, also zwei unterschiedliche Titel. Wenn ich zwei Schuldner in einem Titel habe und unterschiedliche Gerichte, dann mache ich eine Kopie und teile dem Gericht mit, dass der Originaltitel da und da ist, vorausgesetzt ich habe keine zwei vollstreckbaren Ausfertigungen, was ja meist der Fall ist.
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Berghutze
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#3

15.09.2008, 10:06

Hi,

schon mal danke wegen der Info bezüglich des Titels. :)

Na, das Grundstück ist ja im Rahmen der Teilungsversteigerung versteigert worden. Der Kaufpreis wurde von dem Ersteigerer an das Gericht gezahlt, das wiederum die jeweiligen Kaufpreisanteile an die vier Eigentümer auszahlt. Und dieser Anspruch der Schuldner auf Auszahlung des jeweiligen Kaufpreisanteiles soll gepfändet werden.

Ein VA wäre nach unseren Erkenntnissen fruchtlos, außerdem reicht dazu auch die Zeit nicht, weil ja der Verteilungstermin bereits im Oktober stattfindet.

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#4

15.09.2008, 10:10

Ah okay, danke für die Aufkärung, Versteigerung ist nicht so mein Thema. Ich würde das Konto vom Schuldner dichtmachen, ich glaube nicht, dass das Gericht in bar auszahlt und schon gar nicht eine höhere Summe.

Wie du da sonst pfänden kannst weiß ich leider nicht, sorry.
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#5

22.10.2008, 18:12

Hi,

wollte nur kurz - falls es jemanden interessiert - sagen, dass das Problem zwischenzeitlich gelöst ist.

In diesem Fall handelt es sich um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss OHNE Drittschuldner. Man muss den Pfänder dem Schuldner zustellen lassen und dann den Beschluss nebst Zustellungsnachweis an das AG Tiergarten übersenden, dann wird er bei der Auszahlung des Versteigerungserlöses berücksichtigt!

Das zweite Amtsgericht hat sich übrigens mit Photokopien des Titels (beglaubigt zwecks Zustellung) nicht zufrieden gegeben sondern die Vorlage der Originale verlangt.

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