nach Umzug neue EV - wohin neuen Antrag EV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNo
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#1

21.10.2008, 13:17

Hallo,

folgendes Problem:

Die Schuldnerin hat EV abgegeben. Uns ist bekannt geworden, dass diese jetzt umgezogen ist und neue Arbeit hat.
Wo stelle ich jetzt den Antrag auf neue EV, beim Gericht oder beim zuständigen Gerichtsvollzieher? und wie sieht so ein Antrag aus? Der GV, der die EV abgenommen hat, ist jetzt nicht mehr zuständig, da die Schuldnerin umgezogen ist.

LG


Edith by wifey: Titel abgeändert
jenniver
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#2

21.10.2008, 13:20

Das ist eigentlich egal, wohin du den Antrag auf EV schickst. Das Gericht leitet ihn nur an den zuständigen GV weiter. Du kannst den Antrag auch direkt an den jetzt zuständigen GV schicken.
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Smilie
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#3

21.10.2008, 13:21

Könntest Du bitte die Überschrift ändern? Die hat nichts mit dem Thema zu tun und kann leicht überlesen werden! :thx
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
ReNo
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#4

21.10.2008, 13:22

Und dann schreibe ich einfach:

Wir teilen mit, dass die Schuldnerin nunmehr nach .. verzogen ist und neue ARbeit hat. Wir bitten daher die EV zu überprüfen und zu ändern.???
ReNo
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#5

21.10.2008, 13:23

Wenn du mir verrätst, wie ich den Titel änder?
Illle
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#6

21.10.2008, 13:33

Du beantragst die erneute Abgabe der eV gem. § 903 und begründest das dann damit, dass der Schuldner eine neue Arbeitsstelle hat und anzugeben hat, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Naughty but nice
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#7

22.10.2008, 01:25

Ich füge immer noch das alte Vermögensverzeichnis bei und ein Schreiben des alten Arbeitgebers des Schuldners aus dem hervorgeht wann Schu aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist ...
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