unvollständiges Vermögensverzeichnis (GFin GmbH)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

04.04.2008, 11:53

Hallo!

Ich bin auf Eure Hilfe angewiesen. :(

Wir haben der GFin einer GmbH die eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen. Wir haben unter ihrer Privatanschrift vollstreckt, da der GVZ die Firma am angegebenen Ort nicht ermitteln konnte. Im Handelsregister ist die Firma noch eingetragen und ein GF-Wechsel hat auch nicht stattgefunden. Jetzt liegt uns also das von der GFin abgegebene Vermögensverzeichnis vor. Bei Block A des amtlichen Vordrucks hat sie ja wenigstens noch entsprechende Kreuze gemacht. Block B und C wurde allerdings komplett gestrichen. Es wurde nur angekreuzt "Ich habe keinerlei Einkommen" mit der Begründung " Hier befindet sich kein Vermögen der GmbH, ansonsten unbekannt". Das geht doch nicht oder? Das einzige was mir dazu einfällt ist die Nachbesserung/Ergänzung der eV. Kann man die damit begründen, dass weder in Block B noch Block C Angaben gemacht wurden? Reicht das als Begründung aus?

Vielen Dank schon mal für Eure Ideen!

LG Jasmin
Gast

#2

04.04.2008, 11:59

Bei einer GMBH haftet der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen. Von daher würde ich sagen, dass die e.V. in Ordnung ist.
Gast

#3

04.04.2008, 12:03

Ja das ist klar. Aber die GFin muss die eV für die Firma abgeben und darum müsste Sie doch auch die Angaben bzgl. der Firma machen. Oder irre ich mich da jetzt?
GV Alt
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#4

05.04.2008, 02:25

Die "Blöcke A, B + C" kenne ich nur aus dem Verm.-Verzeichnis für "Privat-Schuldner".

Für Kapital-Gesellschaften gibt es ein besonderes Verm.-Verzeichnis, in dem die Fragen speziell auf das Vermögen der Gesellschaft ausgerichtet sind.

Kann es sein, daß der GV das falsche Formular verwendet hat? - Dann wäre der Antrag auf Nachbesserung unter Verwendung des richtigen Formulars zu stellen.
Gast

#5

05.04.2008, 21:31

Ja so sah das für mich auch aus. In einer anderen Sache hat auch ein Inhaber einer Fahrschule die eV abgegeben und das VV sah ganz anders aus. Woran kann das liegen, dass der das falsche Formular genommen hat? Bezeichnet hab ich doch richtig denke ich "Firma so und so, vertreten durch so und so, Anschrift (Privatanschrift der Geschäftsführerin). Hätte ich noch irgendwas beachten müssen? Nicht das wenn ich die Nachbesserung beantrage ich zu hören kriege, dass ich was falsch gemacht hab. Das wär ja peinlich wenn man meckert und man ist selbst schuld.

LG Jasmin
Jupp03/11

#6

05.04.2008, 21:34

Du hast alles richtig gemacht.
Gast

#7

16.04.2008, 11:03

Na dann kann ich ja beruhigt beim GVZ anrufen und mal nachhaken... :o)
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angel30
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#8

26.08.2008, 16:30

Hallo ihr,

ich habe hier einen Fall da hat auch der GF für eine GmbH die EV abgegeben (im richtigen Formular).

Jetzt gibt der an bei "20. Welche Außenstände liegen vor?"

- Betrag - Anschrift Firma

- Betrag - Rückzahlung verauslagter Kosten

Fällig seit Ende 2004

Meine Frage, mit Außenstände ist das grundsätzlich gemeint, Geld das die Firma noch zu kriegen hat von ...? Außenstände kann doch eigentlich beides heißen, Geld das er noch zu kriegen hat und Geld das er noch zu zahlen hat.

Außerdem sind die Angaben ja nicht ausreichend, was soll ich den mit Rückzahlung verauslagter Kosten anfangen, hier würde ich eine Ergänzung beantragen, oder was meint ihr? Natürlich nur, wenn es hier überhaupt um Geld geht das er noch zu kriegen hat.

Danke schon mal.

lg
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#9

27.08.2008, 07:59

Außenstände sind immer Forderungen, die der Schuldner noch hat (also Geld, das ihm noch zusteht).

Ich denke schon, dass du eine Ergänzung beantragen kannst, denn du musst ja wissen, von wem (welcher DS) du die Rückzahlung verauslagter Kosten per PfÜB beantragen musst.
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#10

27.08.2008, 08:57

Vielen Dank dann werde ich das auch machen!!!
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