Hallo,
wir haben einen Arrestbeschluss inkl. Pfändungsbeschluss. Dem Drittschuldner wurde der Beschluss zugestellt. Muss er jetzt Auskunft erteilen (§ 840 ZPO ?).
Wie geht die Sache jetzt weiter ?
Vielen Dank für eure Antworten
Arrestpfändung, Drittschuldnererklärung
- Kirschblüte
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 394
- Registriert: 19.11.2007, 13:33
- Beruf: Rechtsfachwirt
Ihr bekommt jetzt normalerweise eine DS-Erklärung und dann solltet ihr das Hauptsachevefahren anstrengen, damit ihr die gepfändete Sache auch bekommt (denke ihr wollt was?)
Eine Pfändung im Arrestverfahren läuft im Prinzip gleich wie ein normaler Pfänder, halt nur ohne Überweisung
Eine Pfändung im Arrestverfahren läuft im Prinzip gleich wie ein normaler Pfänder, halt nur ohne Überweisung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 44
- Registriert: 14.07.2008, 11:33
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Hallo Sandy,
ich habe schon in den Kommentaren gewühlt.. und auch was gefunden... Im Arrestverfahren hat man nämlich keinen Anspruch auf eine DS.
Das Hauptsacheverfahren läuft auch schon...
Aber Danke für deine Antwort. Jetzt sind wir alle schlauer
ich habe schon in den Kommentaren gewühlt.. und auch was gefunden... Im Arrestverfahren hat man nämlich keinen Anspruch auf eine DS.
Das Hauptsacheverfahren läuft auch schon...
Aber Danke für deine Antwort. Jetzt sind wir alle schlauer