hallo ihr lieben,
hab da nen dringendes problem. haben vollstreckbare ausfertigung von urteil und versäumnisurteil, zustellvermerk ist drauf. urteil ist gegen sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
meine frage: fehlt hier tatsächlich noch die rechtskraft um hieraus vollstrecken zu können? falls ja, wo kann ich das nachschlagen?
bin urlaubsreif, steh aufm schlauch. vielen lieben dank im voraus.
lg leni
Urteil und VU - Rechtskraft erforderlich zur ZV?
Ja, eigentlich sagt doch die "vorläufige Vollstreckbarkeit" alles aus.
Du kannst im Moment eben nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken.
Du kannst im Moment eben nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken.
- Re1108
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Also wenn das Urteil bereits rechtskräftig ist, würd ich in jedem Fall den Rechtskraftvermerk anbringen lassen.
Dann lauft ihr nicht Gefahr, dass z. B. ein GV auf die Idee kommt nach dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu fragen, da ja nicht ersichtlich ist, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, selbst wenn dem so ist (ist uns mal passiert, hatte ne erhebliche Verzögerung zur Folge, weil wir dann erst den Rechtskraftvermekr anbringen ließen; die Sicherheitsleistung konnten wir natürlich nicht vorlegen, weil das Urteil eigentlich ja schon rechtskräftig war).
Vollstrecken könnt ihr natürlich in jedem Fall auch jetzt schon aus dem Urteil.
Dann lauft ihr nicht Gefahr, dass z. B. ein GV auf die Idee kommt nach dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu fragen, da ja nicht ersichtlich ist, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, selbst wenn dem so ist (ist uns mal passiert, hatte ne erhebliche Verzögerung zur Folge, weil wir dann erst den Rechtskraftvermekr anbringen ließen; die Sicherheitsleistung konnten wir natürlich nicht vorlegen, weil das Urteil eigentlich ja schon rechtskräftig war).
Vollstrecken könnt ihr natürlich in jedem Fall auch jetzt schon aus dem Urteil.