Urteil und VU - Rechtskraft erforderlich zur ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leni
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#1

21.07.2008, 10:54

hallo ihr lieben,

hab da nen dringendes problem. haben vollstreckbare ausfertigung von urteil und versäumnisurteil, zustellvermerk ist drauf. urteil ist gegen sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

meine frage: fehlt hier tatsächlich noch die rechtskraft um hieraus vollstrecken zu können? falls ja, wo kann ich das nachschlagen?

bin urlaubsreif, steh aufm schlauch. vielen lieben dank im voraus.

lg leni
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
StineP

#2

21.07.2008, 11:03

Ja, eigentlich sagt doch die "vorläufige Vollstreckbarkeit" alles aus.

Du kannst im Moment eben nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken.
Mops
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#3

21.07.2008, 11:04

706 ZPO

aber nicht bei VU, dass ist sofort vollstreckbar und ohne Sicherheitsleistung
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leni
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#4

21.07.2008, 11:05

hallo mops,

danke für deine antwort, sag mal kannst du mir auch noch sagen, wo ich das nachlesen kann, dass das bei VU nicht so ist.

Danke
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Re1108
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#5

21.07.2008, 11:06

Also wenn das Urteil bereits rechtskräftig ist, würd ich in jedem Fall den Rechtskraftvermerk anbringen lassen.

Dann lauft ihr nicht Gefahr, dass z. B. ein GV auf die Idee kommt nach dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu fragen, da ja nicht ersichtlich ist, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, selbst wenn dem so ist (ist uns mal passiert, hatte ne erhebliche Verzögerung zur Folge, weil wir dann erst den Rechtskraftvermekr anbringen ließen; die Sicherheitsleistung konnten wir natürlich nicht vorlegen, weil das Urteil eigentlich ja schon rechtskräftig war).

Vollstrecken könnt ihr natürlich in jedem Fall auch jetzt schon aus dem Urteil.
Mops
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#6

21.07.2008, 11:09

708 ZPO
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leni
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#7

21.07.2008, 11:09

brauche angaben, wo ich das nachlesen kann
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leni
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#8

21.07.2008, 11:10

§ 708 hilft mir nicht weiter, da urteil gegen sicherheitsleistung vollstreckbar ist
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leni
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#9

21.07.2008, 11:12

bzw. es ist ein urteil und versäumnisurteil
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Mops
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#10

21.07.2008, 11:14

Wenn du ein VU hast gilt aber 708, d.h. ohne Sicherheitsleistung.

Bei allen anderen Urteilen gelten 704 ff
haben vollstreckbare ausfertigung von urteil und versäumnisurteil
Hast du zwei Urteile?
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