GV-Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kathrin
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#1

07.07.2008, 12:34

Also,
ich hab in letzter Zeit irgendwie das Gefühl, entweder die GV rechnen zu viel ab, oder ich hab keine Ahnung, deshalb wäre es nett, wenn ihr mir das vielleicht erklärt....

Heute z.B.:
War ein ZV-/EV-Kombiauftrag, EV-Termin bestimmt, SC nicht gekommen

KV 100: Persönliche Zustellung 7,50 € Was hat er da denn persönlich zugestellt?
KV 604: sonstige Erledigung 12,50 € Meint er die nicht erledigte Amtshandlung bezüglich des ZV-Auftrages?
KV 604: unerled. EV-Abnahme 12,50 €
KV 700: Dokumentenpauschale f. Antr 2,50 €Ich hab den Antrag eigentlich 3 mal in Kopie beigefügt. Reicht das nicht?
KV 711: Wegegeld
KV 713: Auslagenpauschale

Wo nix dazu steht, das ist ja verständlich, aber kann mir jemand meine Fragen beantworten?
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
d771072
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#2

07.07.2008, 13:26

Persönlich zugestellt wurde wohl die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
1x KV 604 ist die nicht erledigte Pfändung und 1x KV 604 die nicht erfolgte Abnahme der eV.
Das einzige was fraglich ist, ist die Ansetzung der Doku-Pauschale. Diese ist nur anzusetzen, wenn keine Abschriften des Antrages mitgeschickt werden.
Illle
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#3

07.07.2008, 13:58

Dem kann ich nur zustimmen.
Die Dokumentenpauschale könnte auch für eine Protokollabschrift für den Schulnder sein.
Kathrin
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#4

07.07.2008, 14:14

Gläubiger muss für Protokollabschrifen für den Schuldner zahlen?
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GV Alt
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#5

07.07.2008, 18:21

Kathrin hat geschrieben:Gläubiger muss für Protokollabschrifen für den Schuldner zahlen?
Leider ja. - Der bei der Zv abwesende Schuldner erhält von Amts wegen eine kostenfreie Prot.-Abschrift.

Mancher anwesende Schuldner beantragt beim GV eine Prot.-Abschrift (z.B. weil er seine Unterlagen verschlampt hat, Daten für ein INSO-Verfahren braucht, sich mit dem Gl. einigen will usw.). Die auf Antrag erteilten Prot.-Abschriften sind kostenpflichtig.
H.Stummeyer
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#6

08.07.2008, 17:40

Wieviel Seiten hatte denn der ZV/EV-Antrag?
2,50 € für eine Protokollabschrift wären ja 5 Seiten, das wäre aber eine komische Protokollabschrift. Bei einer fruchtlosen Pfändung fallen bei mir drei Seiten an, demzufolge 1,50 €, bzw. 3,00 € bei Abschrift an Schu. und Gläubiger. Im Eingangsbeitrag stand ja auch etwas von von Dokupauschale für Antrag und nicht für Abschrift, oder?
Ansonsten ist die KR korrekt. KV 100 Pers. Zustellung der EV-Ladung, KV 604 Erledigung des Pfändungsverfahrens.
Wie wurde denn der ZV-Antrag erledigt?
Kathrin
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#7

11.07.2008, 12:01

Also... das obige Problem hat sich geklärt...

Aber... neues Problem:

Normaler Kombi-Auftrag

Hab jetzt das ZV-Protokoll hier liegen:

SC wurde angetroffen. Wohnung wurde durchsucht, SC bietet an Raten ab 1.8.08 zu zahlen.

Und jetzt bekomm ich die Rechnung und soll überweisen?

KV 604 12,50 € ???? Was an der ZV ist denn jetzt unerledigt? Und warum zieht der das nicht von den bald zu zahlenden Raten ab?

Ich versteh es einfach nicht! Hilfe bitte....
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jenniver
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#8

11.07.2008, 12:03

Überweist der Schuldner die Raten vielleicht unmittelbar an euch und nicht an den GV?
jenniver
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#9

11.07.2008, 12:05

604 KV ist Einstsellung. Er hat die ZV nach dem Angebot der Ratenzahlung eingestellt.
Kathrin
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#10

11.07.2008, 12:07

DANN hätte der GV uns aber den Titel zurückschicken müssen, außerdem hätte das dann doch irgendwo deutlich stehen müssen... Ich mag es einfach nicht nur das Geschmiere auf dem Protokoll zu haben, was auch noch schlecht kopiert ist.. :motz

Also NEIN, der SC soll an GV zahlen!
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