Vermieterpfandrecht ohne Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Illle
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#1

17.06.2008, 19:59

Hallo,

habe leider die Arbeit wieder mal mit nach Hause genommen. Habe folgendes Problem:

Einer unserer Mandanten hat eine Forderung aus einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte Räume. Jetzt wurde ein Vermieterpfandrechts ausgesprochen (leider erst mal nur schriftlich, aber ich werde mich gleich morgen früh daran machen, es über den GV zustellen zu lassen). Jetzt möchte der Mandant, dass dieses Vermieterpfandrecht auch durchgeführt wird, nur wie?

Gibt es da irgendwelche Fristen, die ich beachten muss?
Wer ist dafür zuständig, wir bzw. unser Mandant dürfen das ja nicht machen, ein befreudeter GV sagte mir, dass GVs das ablehnen dürfen. Muss ich jetzt darauf hoffen, dass der zuständige GV das nicht weiß, wer wäre ansonsten zuständig?
Was muss ich in einen solchen Antrag alles aufnehmen? Muss ich die Forderung begründen (einen Titel haben wir ja nicht)?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
jenniver
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#2

17.06.2008, 20:23

Was ist denn wegn dem Vermieterpfandrecht im Mietvertrag geregelt?
Würde sich die Pfändung lohnen?
Ernie

#3

17.06.2008, 20:25

Hast Du Dich schon mit §§ 562, 592 BGB auseinandergesetzt?
Illle
Foren-Praktikant(in)
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#4

17.06.2008, 20:50

Mandant ist überzeugt davon, dass sich die Pfändung lohnen würde. Im Mietvertrag hat der Mandant - leider - nichts geregelt. Wenn ich das gelesene richtig verstanden habe, ist das auch nicht nötig.

Ja, mit den Vorschriften 562 und 592 habe ich mich auseinandergesetzt, ebenso 1257 BGB.

Hoffentlich habe ich nicht einfach nur ein Brett vorm Kopf...
d771072
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#5

18.06.2008, 02:24

Für die Durchsetzung des Vermieterpfandrechtes ist nicht der Gerichtsvollzieher zuständig!
GV Alt
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#6

22.06.2008, 09:36

:zustimm
Der GV ist nur für den anschließenden Pfandverkauf nach den §§ 1234 ff. BGB, 238 GVGA zuständig.
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