Forderungsanmeldung im Inso-Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suncat
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#1

11.06.2008, 12:41

Bin gerade etwas ratlos und bräuchte deswege Eure Hilfe!

Wir haben von einer Kanzlei ein Schreiben bekommen in einer Angelegenheit "Inso-Verfahren Sowieso" und dass wir unsere Forderung anmelden können samt Vordruck.
Leider sagt mir der Name gar nichts und ein Az. von uns wurde auch nicht angegeben.
Ich habe also in dieser Kanzlei angerufen und mit 2 verschiedenen Sachbearbeitern gesprochen, die mir aber nirgends den Namen unseres Mandanten oder Betreuten rauslesen konnten.
Mir wurde dann der Tipp gegeben, wenn ich nicht rausfinden könnte wer unser Mandant ist, solle ich die Sache doch einfach vergessen. Ich bin jetzt nahe dran, wirklich einfach die Sache nicht weiter zu bearbeiten, weil mir noch gesagt wurde, unsere Forderung wäre nur € 174,90 hoch.

Das kann es doch aber auch nicht sein! Ich habe keine Ahnung von Inso-Verfahren, aber irgendwo mussten die doch unseren Namen herhaben, also muss der doch aus den Unterlagen auch rauszulesen sein!
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße

suncat
rosa

#2

11.06.2008, 12:43

also auf jeden fall müssen sie ja irgendwo eure anschrift her haben als gläubiger UND woher ist der betrag?? die müssen doch irgenwo was haben!!! ich würd das dann jetzt schriftlich machen, da haste irgendwelche ollen tanten dran die keine ahnung haben... frag schriftlich nach!!
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Curry
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#3

11.06.2008, 12:46

Einfach so vergessen?! Die müssen dir doch sagen können, wo sie eure Adresse her haben, die haben sie sich doch nicht einfach ausgedacht.

Ist es vielleicht eine von euren Rechnungen, ist da noch irgendwo was offen oder evtl. vor kurzem erst bezahlt worden und könnte zurückgefordert werden vom Insolvenzverwalter?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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suncat
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#4

11.06.2008, 13:01

Sie konnten mir nicht sagen, woher sie unseren Namen hatten und auch nicht woher der Betrag kommt! Ich werde jetzt da mal schriftlich nachfragen!

Ihr seid also auch meiner Meinung, dass man das nicht einfach so abhaken kann!
Liebe Grüße

suncat
Honigkuchenpferd
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#5

11.06.2008, 19:34

Nee, auf keinen Fall liegen lassen. Schriftlich nachfragen. Der Insolvenzverwalter kann ggf. auch den SN wg. einer Kd.-Nr. o.ä. anschreiben.
Autotextkönigin
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#6

12.06.2008, 09:18

In vielen Insolvenzverfahren bekommt der InsV nur eine Gläubigerliste - sonst nix - nada - gar nix. Die dazugehörigen Unterlagen werden - sofern sie denn überhaupt existieren - beim Schuldner gelagert - der InsV sammelt nämlich nicht den Papierkrieg der SC der letzten Jahrhunderte und ist auch nicht sein Sekretariat. Es kommt leider gar nicht so selten vor, daß der Schuldner seine ganzen Gläubiger durcheinanderbringt und die Anwälte selbst als Gläubiger einträgt. Eigentlich wäre es dann ja eine eigene Forderung von euch gegen den Schuldner, in 90 % der Fälle sind das aber Vertreter gewesen - aber von wem - bleibt das Geheimnis des SC.

Also - Anschreiben zurückschicken mit dem Hinweis, daß das so nicht zugeordnet werden kann. Wir haben das dann immer an den SC weitergeleitet mit der Bitte um ergänzende Angaben, hat auch meistens geklappt.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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suncat
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#7

12.06.2008, 10:43

Ich hatte gestern ein FAX an die Kanzlei geschickt und drum gebeten, nochmals zu prüfen!
Heute bekomme ich einen patzigen Anruf, dass sie nix finden können und dann legt die Dame auf!
Ich rufe dann zurück und bitte nochmals um Auskunft.
Da sagt doch die Dame tatsächlich: Ich weiss nix und außerdem haben Sie doch gerade aufgelegt! :shock:

Wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Schuldner anschreibt und um weitere Angaben bittet und sich dann bei mir meldet!
Liebe Grüße

suncat
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Smilie
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#8

12.06.2008, 10:53

Die haben doch wohl nen Schatten da!!! Wenn die Euch anschreiben, dann müssen sie ja wohl irgendwoher den Namen haben. Tsass, Ordnung haben die da...

Na ja, jedenfalls will sich die Tante jetzt kümmern. Ist auch besser so!! Wollen wir hoffen, dass sie sich bei Euch meldet.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Autotextkönigin
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#9

12.06.2008, 14:05

@suncat - und wenn sie das nicht schnellstmöglichst auf Reihe kriegt - beim Insolvenzgericht beschweren - geht ja gar nicht..
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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