EV + ZV gegen Minderjährige!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#1

22.02.2008, 12:42

Hallo allerseits,

habe ein Vermögensverzeichnis vorliegen eines minderjährigen Kindes, geb. 1993. Die Mutter hat für das Kind ausgefüllt und als gesetzlicher Vertreter unterschrieben.

Meine Frage ist, ob sie dann nur Sachen/Einnahmen etc. des Kindes angeben muss. Hier steht z. B. nur Kindergeld drin, mehr nicht. Stehe da gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Zu pfänden wäre dann ja praktisch gar nichts. :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#2

22.02.2008, 12:45

Ähm?!ne ZV gegen ein Kind??Geht das überhaupt wegen der Geschäftsunfähigkeit frage ich grade...das war das erste was mir in den kopf schoss.

Ansonsten (also wenns rechtens ist) würde ich der Sache so zustimmen, es hat ja sonst kein anderes "Einkommen".Und das Kindergeld ist in dem Fall auch wohl eher nciht als Einkommen zu werten sondern als Grunsicherung zum Lebensunterhalt.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#4

22.02.2008, 12:48

hab ich grad mal angeschaut.War mein Gedanke also gar nciht so dumm...
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

22.02.2008, 12:48

Ist richtig; da muss die Mutter nur Angaben über das "Einkommen" ihres Kindes machen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

22.02.2008, 12:49

Nein wir haben nicht gegen das Kind vollstreckt, sondern gegen die Mutter, die das Kind gesetztlich vertritt. Der Titel lautet auch nicht auf das Kind, sondern die Mutter als gesetzliche Vertreterin.

Den Thread hatte ich auch schon gelesen Schlaubi, aber so wirklich kam ich damit nicht vorran.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
NiTa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 18.02.2008, 13:37
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

22.02.2008, 12:49

Hätte da nicht die Mutter das Vermögensverzeichnis abgeben müssen, da sie ja als gesetzliche Vertreterin für das Kind aufkommt.

:zustimm
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#8

22.02.2008, 12:51

Wie gesagt, die Mutter hat die EV für das Kind abgegeben. Das ist alles korrekt gelaufen. Ich wollte nur wissen, wie das mit den Angaben im Vermögensverzeichnis ist.

Hmm dann können wir praktisch vergesen, da noch etwas zu kriegen. Wie ist das denn, wenn das Kind nun volljährig wird in 3 Jahren, muss ich den Titel dann umschreiben lassen? Rein theoretisch doch schon, da das Kind ja dann 18 ist oder nicht? Bin etwas durcheinander heut.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#9

22.02.2008, 12:52

Hatte das vorher auch anders verstanden.Wenn sich der Titel gegen die Mutter richtet,zählt das Kindergeld zu Ihrem Einkommen,aber dann hat sie nicht im Namen des Kindes als gesetzl. Vertreter das Vermögensverzeichnis auszufüllen......Oder irre ich mich da?
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#10

22.02.2008, 12:55

Steh ich hier grad auf dem SChlauch oder wie?Also Titel gegen die Mutter, weil Kind noch minderjährig und daher durch Mutter gesetzl. Vertreten. Die SChulden hat aber das Kind gemacht oder wie?Und deswegen füllt die Mutter im Namen des Kindes das VV aus???
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Antworten